Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung
In Deutschland haben alle gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung. Ab dem Alter von 35 Jahren werden die Kosten für das Früherkennungsprogramm im Zweijahresturnus von den Krankenkassen übernommen.
Zur Untersuchung durch qualifizierte Ärzte gehört ein Vorgespräch, eine Ganzkörperuntersuchung und eine anschließende Beratung. Wurde früher nur die Untersuchung des Patienten mit dem bloßen Auge von Kopf bis Fuß erstattet, wird seit April 2020 auch die Untersuchung mit einem Auflichtmikroskop von den Krankenkassen übernommen. Hautveränderungen können mit Hilfe des Auflichtmikroskops um das Zehnfache vergrößert werden, was eine genauere Diagnose ermöglicht.
Darüber hinaus bieten einige Krankenkassen die Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung öfter als alle 2 Jahre an oder erstatten die Kosten auch jüngeren Versicherten, die noch nicht 35 Jahre alt sind.
Detaillierte Informationen zum Leistungsangebot erhalten die Versicherten bei ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Weiter Informationen finden Sie unter: Hautkrebs (Wikipedia, Die freie Enzyklopädie)
70 Kassen haben Angaben zu dieser Leistung gemacht.
Im Folgenden listen wir Ihnen auf, welche dieser Kassen Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Alter von 35 Jahren anbieten.
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AOK Baden-Württemberg
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
AOK Bayern
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
AOK Bremen/Bremerhaven
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, einmalig unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
AOK Hessen
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
AOK Niedersachsen
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
AOK Nordost
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
AOK NordWest
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
AOK PLUS
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
AOK Rheinland/Hamburg
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
AOK Sachsen-Anhalt
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
Audi BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BAHN-BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BARMER
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
BERGISCHE KRANKENKASSE
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Bertelsmann BKK
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Keine Angabe 1)
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BIG direkt gesund
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 1 Monate -
BKK Akzo Nobel Bayern
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK Diakonie
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK EUREGIO
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK exklusiv
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Keine Angabe 1)
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BKK Faber-Castell & Partner
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK firmus
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK Freudenberg
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK Herkules
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK Linde
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
bkk melitta hmr
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK MTU
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Keine Angabe 1)
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BKK PFAFF
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK Pfalz
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK ProVita
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK SBH
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
keine Angabe -
BKK Scheufelen
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK Technoform
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
BKK VBU
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 1 Monate -
BKK VDN
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK VerbundPlus
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK Werra-Meissner
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
BKK Wirtschaft & Finanzen
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK ZF & Partner
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
BKK24
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ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 1 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
BKK_DürkoppAdler
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
Bosch BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
Continentale Betriebskrankenkasse
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ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
DAK-Gesundheit
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
Debeka BKK
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Keine Angabe 1)
-
energie-BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
Heimat Krankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
HEK - Hanseatische Krankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
hkk Krankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
IKK - Die Innovationskasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
IKK Brandenburg und Berlin
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
IKK classic
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
IKK gesund plus
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
IKK Südwest
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 1 Monate -
KKH Kaufmännische Krankenkasse
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ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben. möglich -
KNAPPSCHAFT
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
Mercedes-Benz BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 1 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
mhplus Betriebskrankenkasse
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ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional, alle 1 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
Mobil Krankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
Novitas BKK
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ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
Pronova BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, einmalig unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
R+V Betriebskrankenkasse
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ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
Salus BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
SBK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
SECURVITA Krankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
SKD BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
TK - Techniker Krankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
nein
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
TUI BKK
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden., im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
nein
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
keine Angabe -
VIACTIV Krankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 2 Monate -
vivida bkk
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein -
WMF Betriebskrankenkasse
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Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
keine Angabe
Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
nein
1) | Die Angaben zu den Leistungen gelten ausschließlich nur dann als gemacht, wenn die jeweilige Krankenkasse uns diese auf unserem Fragebogen gibt und sie durch eine entsprechende Stelle der Kasse ausdrücklich als korrekt bestätigt sind. Weiterhin sind die Angaben in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu bestätigen. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, wird der Hinweistext "keine Angabe" ausgegeben. |