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Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 50 Jahren

In Deutschland gibt es ein gesetzliches Programm zur Darmkrebsfrüherkennung.

Es besteht ein Anspruch auf zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) für Frauen ab 50 Jahren und die Krankenkassen übernehmen die Kosten hierfür. Ist die erste Koloskopie unauffällig, wird die zweite frühestens nach zehn Jahren von den Krankenkassen bezahlt. Das liegt daran, dass sich Darmkrebs nur sehr langsam entwickelt. Wer keine Darmspiegelung vornehmen lassen möchte, kann stattdessen alternativ, auch ab 50 Jahren, alle zwei Jahre einen immunologischen Stuhltest auf nicht sichtbares Blut im Stuhl (iFOBT) nutzen.


Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Koloskopie als Zusatzleistung bereits unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren an.

Am 01.04.2025 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Darmspiegelung für Frauen bereits ab 50 Jahren und nicht mehr ab 55 Jahren gezahlt werden muss. Wir erfragen derzeit bei den Krankenkassen, wer auch zusätzliche Leistungen unter 50 Jahren erbringt.

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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