Beitragssatz: 15,50%
Bosch BKK
70469 Stuttgart
Tel.: |
0180/6060200 (20 ct./Anruf aus dem Festnetz, max. 60 ct./Anruf aus dem Mobilfunknetz) Jetzt für Sie erreichbar! |
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Fax: |
0711 /811-45782 |
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E-Mail: |
Zum Kontaktformular |
- Leistungsübersicht als PDF
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Satzung (externe Webseite)
Über die Bosch BKK
Die regional geöffnete Bosch BKK mit Sitz in Stuttgart hat sich allen Personen geöffnet, die in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorp., Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen leben oder arbeiten.
Leistungsdetails der Bosch BKK
mit Datenbankstand vom 23.04.2018:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der Bosch BKK einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der Bosch BKK:
15,50%, davon sind 0,90% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die Bosch BKK ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Leistung Angebot Baden-Württemberg 10 Geschäftsstellen Bayern 5 Geschäftsstellen Berlin 1 Geschäftsstellen Brandenburg keine Angabe zu Geschäftsstellen Hamburg keine Angabe zu Geschäftsstellen Hessen 1 Geschäftsstellen Mecklenburg-Vorp. keine Angabe zu Geschäftsstellen Niedersachsen 1 Geschäftsstellen Nordrhein-Westfalen keine Angabe zu Geschäftsstellen Rheinland-Pfalz keine Angabe zu Geschäftsstellen Saarland 1 Geschäftsstellen Sachsen 1 Geschäftsstellen Sachsen-Anhalt keine Angabe zu Geschäftsstellen Thüringen 1 Geschäftsstellen Wo suchen Sie? Geben Sie die PLZ ein:
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Kassengröße
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Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2018:
keine Angabe
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Ausgewählte Serviceleistungen der Bosch BKK
Hier geht es um Leistungen wie telefonische Erreichbarkeit, Beratungen, Terminvereinbarungen oder sonstige Unterstützungen des Versicherten.
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Arzt-Suchportal:
ja
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Krankenhaus-Suchportal:
ja
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Medizinische Infohotline:
ja, die medizinische Infohotline der Bosch BKK ist durchschnittlich 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar
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Online-Filiale:
ja
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Patientenquittung online:
nein
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Reha-Beratung:
ja
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Servicetelefon:
Das Service-Telefon der Bosch BKK unter 0180/6060200 ist 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar.
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Vermittlung von Arztterminen:
ja
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Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
Leistung Angebot Kundenservice auch in arabischer Sprache / خدمة العملاء باللغة العربية nein Kundenservice auch in englischer Sprache / Customer service available also in English ja Kundenservice auch in französischer Sprache / Service également disponible en français nein Kundenservice auch in italienischer Sprache / Servizio clienti disponibile anche in italiano ja Kundenservice auch in polnischer Sprache / Obsluga klienta takze dostêpne w jêzyku polskim nein Kundenservice auch in russischer Sprache / Обслуживание клиентов доступны на русском nein Kundenservice auch in spanischer Sprache / Servicio al cliente también en español disponiblee nein Kundenservice auch in tschechischer Sprache / zákaznické služby také k dispozici v češtině nein Kundenservice auch in türkischer Sprache / Müsteri hizmetleri de sunulmaktadir Türk ja -
Anzeige
Eigendarstellung der Bosch BKK:
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Highlights im Bereich Bonusprogramme:
- Bonusprogramm "G-win": Breite Auswahl an anerkennungsfähigen Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie Treue-Bonus in Höhe von 5 bzw. 10 Euro ab dem zweiten Jahr der Teilnahme in Folge
- Extra-Programm "G-win junior" für mitversicherte Kinder von 6 - 14 Jahren mit Treue-Gewinnspiel und tollen Preisen ab dem zweiten Jahr der Teilnahme
- „G-win mini“ für alle versicherten Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Im Laufe der ersten sechs Lebensjahre ist ein Gesamtbonus von bis zu 150 Euro möglich.
- DMP-Bonus für Teilnahme am DMP Programm.
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Bonus-/Vorteilsprogramme
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Maximaler Barbetrag bei der Bosch BKK:
175,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 16 Maßnahmen zu absolvieren.Mit welchen der folgenden Maßnahmen können bei der Bosch BKK Bonuspunkte gesammelt werden?
Leistung Angebot Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen ja Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (BMI) ja Bonus für Jährliche Zahnvorsorge ja Bonus für Leistungsabzeichen für Sport ja Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung ja Bonus für professionelle Zahnreinigung (selbst bezahlt vom Versicherten) ja Bonus für Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 2 Jahre ab 35 J.) ja Bonus für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge ja Bonus für Teilnahme an Krebsvorsorge (Frauen ab 20, Männer ab 45 J.) ja Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.) ja Bonus für Wahrnehmung aller empfohlenen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11 und J1-J2) ja Finanzieller Vorteil bei Nutzung bestimmter Apotheken nein Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika nein Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein -
Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Bosch BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
nein
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Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
nein
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Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Nein
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Vergünstigter Zahnersatz:
nein
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
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Zahnmedizinische Beratung:
nein
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Ambulante Naturheilverfahren
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Bosch BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Therapie:
Nein
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Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Medikamente:
Nein
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
Nein
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Nein
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Übernahme von Ayurveda:
Nein
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Übernahme von Chelattherapie:
Nein
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
Nein
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Übernahme von Feldenkrais:
Nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 204,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Nein
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Übernahme von Irisdiagnostik:
Nein
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Übernahme von Lichttherapie:
Nein
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Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 100,00 % bei bestimmten Leistungserbringern, nur regional für alle Versicherten
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Übernahme von Phytotherapie:
Nein
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Übernahme von Reflexzonenmassage:
Nein
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Übernahme von Shiatsu:
Nein
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
Nein
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Schutz bei Auslandsreisen
Welche Unterstützung möchte Ihnen die Bosch BKK bei Erkrankungen im Ausland bieten?
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Bosch BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Auslandsnotfallservice:
nein
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Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben (z.B. für längere Zeiträume, für weitere Personen etc.). In der Regel müssen diese Mehrleistungen in der Satzung der Kasse festgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Bosch BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Darmkrebsfrüherkennung:
Darmspiegelung unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 55 Jahren: ja, aber nur regional
Immunologischer Stuhltest unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren: ja, aber nur regional -
Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
nein
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Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet -
Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
nein
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Hautkrebsfrüherkennung:
ja, aber nur regional
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Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
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Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
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Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Patientenschulungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Spezielle Arzneimittel:
nein
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Sportmedizinische Untersuchung:
nein
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Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren:
nein
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Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Das sind spezielle Tarife, in die Sie sich als Versicherter aktiv einschreiben müssen. Sie können dann z.B. bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen Prämienzahlungen erhalten oder (gegen zusätzlichen Beitrag) Mehrleistungen versichern.
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Selbstbehaltstarif:
ja
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Tarif zur Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
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Übernahme spezieller Arzneimittelkosten gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrags:
ja
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Individuelle Gesundheitsförderung
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die Bosch BKK übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.-
Entspannung:
ja, auch als Online-Kurs
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Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Kurs
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Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Kurs
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Kurs
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Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Kurs
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Kurs
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Kurs
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Maximale Erstattung:
Für Fremdkurse: 100%, max. 80,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100% je Kurs -
Reguläre Erstattung:
Für Fremdkurse: 100%, max. 80,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100% je Kurs
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Spezielle ambulante Versorgung / Integrierte Versorgung
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.Leistung Angebot Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen ja Haut: Hautkrebs ja Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck ja Herz-Kreislauf-System: Varikose ja Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen ja Hormonsystem: Adipositas ja Immunsystem: Rheuma ja Nervensystem: Demenz ja Nervensystem: Depression ja Nervensystem: ADHS ja Nervensystem: Alkoholabhängigkeit ja Nervensystem: Drogenabhängigkeit ja Nervensystem: Angststörungen ja Nervensystem: Burn-Out ja Nervensystem: Magersucht ja Nervensystem: Bulimie ja Nervensystem: Schizophrenie ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung ja Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Palliativmedizin ja Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen ja Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkerkrankungen ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen ja Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse ja
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die Bosch BKK hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 11.01.2018 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zur Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Integrierter Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder die Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.