Über die
BKK MTU
Die betriebsbezogen geöffnete BKK MTU hat ihren Sitz in Friedrichshafen. Nur bestimmte Personengruppen können hier Mitglied werden.
Leistungsdetails der BKK MTU mit Datenbankstand vom 11.10.2024:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BKK MTU einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der BKK MTU:
16,50%
davon sind 1,90% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für bestimmte Personengruppen in folgenden Bundesländern
Die BKK MTU ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
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Kassengröße
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Eigendarstellung der BKK MTU:
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
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Leistung |
Angebot |
Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch
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Keine Angabe 1)
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Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch
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Keine Angabe 1)
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Ausgewählte Serviceleistungen der BKK MTU
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Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.
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24 h / 7 Tage-Servicetelefon:
Keine Angabe 1)
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Arzt-Suchportal:
Keine Angabe 1)
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Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):
Keine Angabe 1)
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Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:
Keine Angabe 1)
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Krankenhaus-Suchportal:
Keine Angabe 1)
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Medizinische Infohotline für Versicherte:
Keine Angabe 1)
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Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:
Keine Angabe 1)
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Online-Filiale:
Keine Angabe 1)
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Reha-Beratung:
Keine Angabe 1)
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Vermittlung von Arztterminen:
Keine Angabe 1)
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Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:
Keine Angabe 1)
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Vorsorgeerinnerungsservice:
Keine Angabe 1)
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Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
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Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK MTU der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Keine Angabe 1)
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Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:
Keine Angabe 1)
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Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
Keine Angabe 1)
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Vergünstigter Zahnersatz:
Keine Angabe 1)
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
Keine Angabe 1)
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Zahnmedizinische Beratung:
Keine Angabe 1)
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
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In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK MTU der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:
Keine Angabe 1)
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:
Keine Angabe 1)
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Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:
Keine Angabe 1)
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Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:
Keine Angabe 1)
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Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
Keine Angabe 1)
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Vorsorge: Schutzimpfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
Keine Angabe 1)
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Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:
Keine Angabe 1)
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Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:
Keine Angabe 1)
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Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:
Keine Angabe 1)
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
Keine Angabe 1)
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
Keine Angabe 1)
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
Keine Angabe 1)
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Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Keine Angabe 1)
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Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
Keine Angabe 1)
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Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
Keine Angabe 1)
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Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
Keine Angabe 1)
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Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
Keine Angabe 1)
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Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
Keine Angabe 1)
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Ambulante Naturheilverfahren
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Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK MTU der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Ayurveda:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Chelattherapie:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Feldenkrais:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Homöopathie:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Irisdiagnostik:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Lichttherapie:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Osteopathie:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Phytotherapie:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Reflexzonenmassage:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von Shiatsu:
Keine Angabe 1)
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
Keine Angabe 1)
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Schutz bei Auslandsreisen
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Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die BKK MTU für Auslandsreisen anbietet.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden. an. Falls dies bei der BKK MTU der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
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Besondere Versorgung
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Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Leistung |
Angebot |
Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen
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Keine Angabe 1)
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Haut: Neurodermitis
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Keine Angabe 1)
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Hormonsystem: Adipositas
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: ADHS
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Alkoholabhängigkeit
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Angststörungen
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Bulimie
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Burn-Out
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Demenz
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Depression
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Drogenabhängigkeit
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Gehirntumore
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Grauer Star
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Hörsturz
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Magersucht
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Makula-Degeneration
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Migräne
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Schizophrenie
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Keine Angabe 1)
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Nervensystem: Tinnitus
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Keine Angabe 1)
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Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten
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Keine Angabe 1)
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Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe
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Keine Angabe 1)
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Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung
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Keine Angabe 1)
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Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft
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Keine Angabe 1)
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Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin
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Keine Angabe 1)
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Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen
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Keine Angabe 1)
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Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile
Mehr anzeigen
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.
a) Einzelbonus
Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld
b) "klassisches" Bonusprogramm
Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.
Leistung |
Höhe Geldprämie |
Bonus für Leistungsabzeichen Sport
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Keine Angabe 1)
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Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio
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Keine Angabe 1)
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Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein
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Keine Angabe 1)
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Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung
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Keine Angabe 1)
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Bonus für Normalgewicht
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Keine Angabe 1)
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Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc.
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Keine Angabe 1)
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Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel
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Keine Angabe 1)
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Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika)
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Keine Angabe 1)
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Maximaler Barbetrag bei der BKK MTU aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm
keine Angabe 1)
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)
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Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
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Entspannung:
Keine Angabe 1)
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Förderung des Nichtrauchens:
Keine Angabe 1)
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Gesundheitssport:
Keine Angabe 1)
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
Keine Angabe 1)
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Stressbewältigungsstärkung:
Keine Angabe 1)
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
Keine Angabe 1)
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
Keine Angabe 1)
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Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:
a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: keine Angabe
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse:
b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: keine Angabe
Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse:
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
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Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
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Die Angaben zu den Leistungen gelten ausschließlich nur dann als gemacht, wenn die jeweilige Krankenkasse uns diese auf unserem Fragebogen gibt und sie durch eine entsprechende Stelle der Kasse ausdrücklich als korrekt bestätigt sind. Weiterhin sind die Angaben in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu bestätigen. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, wird der Hinweistext "keine Angabe" ausgegeben. |
Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.