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R+V Betriebskrankenkasse – Herzlich. Echt. Verlässlich.

Beitragssatz 16,00%
davon sind 1,40% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 16,00%

 
Kreuzberger Ring 21
65205 Wiesbaden

Tel.: 0611-99909-0
Jetzt für Sie erreichbar!
Servicezeiten:
Montag 00:00-24:00 Uhr
Dienstag 00:00-24:00 Uhr
Mittwoch 00:00-24:00 Uhr
Donnerstag 00:00-24:00 Uhr
Freitag 00:00-24:00 Uhr
Samstag 00:00-24:00 Uhr
Sonntag 00:00-24:00 Uhr
Fax: 0611-99909-139
E-Mail: Zum Kontaktformular

Über die R+V Betriebskrankenkasse

Die bundesweit geöffnete R+V Betriebskrankenkasse mit Sitz in Wiesbaden hat sich allen Personen geöffnet, die in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer leben oder arbeiten.

 

Leistungsdetails der R+V Betriebskrankenkasse mit Datenbankstand vom 25.04.2024:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der R+V Betriebskrankenkasse einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der R+V Betriebskrankenkasse:

      16,00%
      davon sind 1,40% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

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    Die R+V Betriebskrankenkasse ist bundesweit geöffnet.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Baden-Württemberg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Bayern keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Berlin keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Brandenburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Bremen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hamburg keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Hessen 1 Geschäftsstellen
    Mecklenburg-Vorp. keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Niedersachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Rheinland-Pfalz keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Saarland keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Sachsen-Anhalt keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Schleswig-Holstein keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Thüringen keine Angabe zu Geschäftsstellen
    Geschäftsstellenfinder-Schmuckbild
    Geschäftsstellen der R+V Betriebskrankenkasse in Ihrer Nähe

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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2024:

      keine Angabe

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  • Anzeige

    Eigendarstellung der R+V Betriebskrankenkasse:

    Die R+V Betriebskrankenkasse (R+V BKK) ist eine bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkasse.

    Historisch bedingt versteht sie sich als Krankenkasse der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Etwa 40 % der Versicherten haben einen dementsprechenden Hintergrund. Sie arbeiten z. B. in einer Volks- oder Raiffeisenbank, bei der R+V Versicherung AG, der Union Investment Gruppe oder bei anderen genossenschaftlichen Unternehmen.

    Versicherte profitieren von zahlreichen Zusatzangeboten, die zunehmend auch digital zur Verfügung stehen. Mit Wahltarifen haben Mitglieder die Möglichkeit, den Versicherungsschutz nach individuellen Bedürfnissen anzupassen. Sowohl in gesundheitlicher als auch in finanzieller Hinsicht.

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  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

    Mehr anzeigen
    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch nein
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch nein
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der R+V Betriebskrankenkasse

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt

    • Arzt-Suchportal:

      ja

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      nein

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      keine Angabe

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die 24 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      ja

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      ja

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet.

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

    Mehr anzeigen

    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Ja; volle Übernahme für alle Versicherten im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, nur bei bestimmten Zahnärzten;
      zusätzlich Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 50,00 EUR, im gesamten Versorgungsgebiet, max. 1-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: ja;
      Für einen bestimmten Personenkreis: nein

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      ja

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

    Mehr anzeigen

    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet, alle 12 Monate
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      nein

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      nein

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: nein
      Ohne Kind: nein

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      nein

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      nein

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

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  • Ambulante Naturheilverfahren

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    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % und max. 1.180,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      nein

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % und max. 285,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      nein

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein

    • Übernahme von Osteopathie:

      Ja, max. 100,00 % und max. 120,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten

    • Übernahme von Phytotherapie:

      nein

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      nein

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die R+V Betriebskrankenkasse für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der R+V Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.

    • Auslandsnotfallservice:

      ja

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  • Besondere Versorgung

    Mehr anzeigen

    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Atmungssystem: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Ja
    Atmungssystem: Kehlkopfkrebs Ja
    Atmungssystem: Lungenkrebs Ja
    Atmungssystem: Schlafapnoe Ja
    Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja
    Geschlechtssystem: Brust- und Eierstockkrebs Ja
    Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs Ja
    Geschlechtssystem: Hodenkrebs Ja
    Geschlechtssystem: Prostatakrebs Ja
    Harnsystem: Blasentumore Ja
    Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes Ja
    Harnsystem: Niereninsuffizienz Ja
    Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja
    Haut: Geschwüre Ja
    Haut: Hautkrebs Ja
    Haut: Neurodermitis Ja
    Haut: Offenes Bein Ja
    Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja
    Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja
    Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja
    Herz-Kreislauf-System: Herzinsuffizienz Ja
    Herz-Kreislauf-System: Varikose Ja
    Hormonsystem: Adipositas Ja
    Hormonsystem: Gicht Ja
    Hormonsystem: Mukoviszidose Ja
    Hormonsystem: Schilddrüsenfehlfunktion Ja
    Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja
    Immunsystem: Rheuma Ja
    Nervensystem: ADHS Ja
    Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen Ja (auch digital)
    Nervensystem: Bulimie Ja
    Nervensystem: Burn-Out Ja
    Nervensystem: Demenz Ja
    Nervensystem: Depression Ja
    Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Gehirntumore Ja
    Nervensystem: Magersucht Ja
    Nervensystem: Makula-Degeneration Ja
    Nervensystem: Migräne Ja (auch digital)
    Nervensystem: Schizophrenie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Alternative Krebstherapie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Reproduktionsmedizin Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Transition (Überleitung vom Kinderarzt in die Erwachsenenmedizin) Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs Ja
    Verdauungssystem: Darmkrebs Ja
    Verdauungssystem: Diabetes Ja
    Verdauungssystem: Fettleber Ja
    Verdauungssystem: Hepatitis Ja
    Verdauungssystem: Leberkrebs Ja
    Verdauungssystem: Leberzirrhose Ja
    Verdauungssystem: Magenkrebs Ja
    Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs Ja
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) keine Angabe
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 10,00 EUR je Impfung
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 5,00 EUR je Impfung
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 10,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 10,00 EUR
    für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 5,00 EUR

    U7: 5,00 EUR

    U8: 5,00 EUR

    U9: 5,00 EUR

    U10: 5,00 EUR

    U11: 5,00 EUR

    J1: 5,00 EUR

    J2: 10,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 10,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 5,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Leistungsabzeichen Sport ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung nein
    Bonus für Normalgewicht nein
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc. ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) nein

    Maximaler Barbetrag bei der R+V Betriebskrankenkasse aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    170,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 8 Maßnahmen zu absolvieren.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

    Weiterlesen
    • Bonusprogramm für Erwachsene:
      - einfach und transparentes Bonusprogramm mit Geldprämie
      - Nachweis der gesetzlichen Vorsorge, Früherkennung und Schutzimpfung ohne Stempel
      - ohne Mindest- und ohne Maximal Kriterien
      - je erfülltem Kriterium 10€
      - Startbonus in Höhe von 90€ bei erstmaliger Teilnahme am Bonusprogramm möglich

      Bonusprogramm für Kinder bis 14 Jahre:
      - einfach und transparentes Bonusprogramm mit Geldprämie
      - Nachweis der gesetzlichen Vorsorge, Früherkennung und Schutzimpfung ohne Stempel
      - ohne Mindest- und ohne Maximal Kriterien
      - je erfülltem Kriterium 5€

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  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

    Mehr anzeigen

    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die R+V Betriebskrankenkasse übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Gesundheitssport:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, für Fremdkurse. Keine Eigenkurse.

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, für Fremdkurse und zuzahlungsfreie Eigenkurse

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 100,00 EUR je Kurs
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 100,00 EUR je Kurs

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

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    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr jedoch noch nicht möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.

    • Selbstbehaltstarif:

      ja, für alle Mitglieder, maximaler jährlicher Vorteil 600,00 EUR bei maximal 300,00 EUR Risiko

    Überzeugt? Zum Mitgliedsantrag

Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die R+V Betriebskrankenkasse hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 20.03.2024 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der R+V Betriebskrankenkasse:

 

Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie hier eine Online-Anfrage an die R+V Betriebskrankenkasse schicken.

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Durch die Angabe der E-Mailadresse und eventuell der Telefonnummer dürfen Sie mich unter der oben genannten Rufnummer aus Gründen der Information über Ihre Leistungen und die Möglichkeit einer Mitgliedschaft bei der R+V BKK gerne kontaktieren.

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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