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BARMER

Beitragssatz 16,79%
davon sind 2,19% kassenindividueller Zusatzbeitrag
: 16,79%

 
Axel-Springer-Straße 44
10969 Berlin

Tel.: 0800 333 10 10 (kostenfrei)
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Dienstag 00:00-24:00 Uhr
Mittwoch 00:00-24:00 Uhr
Donnerstag 00:00-24:00 Uhr
Freitag 00:00-24:00 Uhr
Samstag 00:00-24:00 Uhr
Sonntag 00:00-24:00 Uhr
Fax: 0800 333 0090 (kostenfrei)
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Über die BARMER

Die BARMER ist eine bundesweit geöffnete Krankenkasse mit Sitz in Berlin. Sie hat sich allen in irgendeinem der 16 deutschen Bundesländer lebenden oder arbeitenden Personen geöffnet. Zum Stichtag 01.01.2024 hatte sie 8.655.780 Versicherte bzw. 7.108.403 Mitglieder.

 

Leistungsdetails der BARMER mit Datenbankstand vom 28.03.2024:

Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BARMER einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.

  • Beitragssatz

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.

    • Beitragssatz der BARMER:

      16,79%
      davon sind 2,19% kassenindividueller Zusatzbeitrag

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  • Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern

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    Die BARMER ist bundesweit geöffnet.

    Bundesland Geschäftsstellen
    Baden-Württemberg 38 Geschäftsstellen
    Bayern 48 Geschäftsstellen
    Berlin 7 Geschäftsstellen
    Brandenburg 19 Geschäftsstellen
    Bremen 2 Geschäftsstellen
    Hamburg 4 Geschäftsstellen
    Hessen 29 Geschäftsstellen
    Mecklenburg-Vorp. 10 Geschäftsstellen
    Niedersachsen 38 Geschäftsstellen
    Nordrhein-Westfalen 87 Geschäftsstellen
    Rheinland-Pfalz 19 Geschäftsstellen
    Saarland 6 Geschäftsstellen
    Sachsen 18 Geschäftsstellen
    Sachsen-Anhalt 13 Geschäftsstellen
    Schleswig-Holstein 14 Geschäftsstellen
    Thüringen 11 Geschäftsstellen
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  • Kassengröße

    • Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2024:

      Die BARMER hatte an diesem Stichtag 8.655.780 Versicherte.

      Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 22.016 Versicherte, und die größte hatte 11.333.410 Versicherte.

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  • Anzeige
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    Eigendarstellung der BARMER:

    Die BARMER ist eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Ihr Leitmotiv ist es, Gesundheit weiterzudenken. Ihre 8,7 Millionen Versicherten unterstützt die BARMER tatkräftig bei allen Fragen zu Gesundheit, Krankheit und Pflege, inspiriert sie zu einem gesünderen Leben und bietet Hilfe zur Selbsthilfe durch Förderung der individuellen Gesundheitskompetenz. Dafür entwickeln die rund 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innovative Versorgungsangebote und ermöglichen schnellen Zugang zu Neuheiten in Medizin, Prävention, Rehabilitation und Pflege.

    Die BARMER setzt Trends bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens, zum Beispiel mit der elektronischen Patientenakte eCare, der BARMER-App und vielen weiteren digitalen Services. Ein gesundes Leben liegt nicht nur in der individuellen Verantwortung, deshalb engagiert sich die BARMER dort, wo Krankheiten entstehen: bei den gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Ursachen. Beim Service achtet die BARMER auf einfache und unbürokratische Lösungen sowie ein stetig wachsendes Digitalangebot. Für ihre Versicherten ist sie rund um die Uhr telefonisch und im Internet erreichbar. Mit der BARMER-App können Versicherte alles Wichtige online erledigen und transparent den Überblick über Krankengeld, Kosten und Vorsorgetermine behalten. Praktische Hilfe gibt es online bereits zu einer Vielzahl von Themen. Fragen zu Gesundheit und Pflege beantworten der BARMER Teledoktor und der Pflegecoach. Besonderes Augenmerk gilt den spezifischen Bedürfnissen, etwa von Frauen, jungen Familien oder Studierenden. Hebammen beraten online werdende Eltern, und auch Gesundheitskurse sind einfach digital zugänglich.

    Ihren gesetzlichen Auftrag der solidarischen Absicherung finanzieller Krankheitsrisiken vergisst die BARMER dabei zu keiner Zeit. Mit einem Haushalt von über 45 Milliarden Euro jährlich gewährleistet sie die ambulante ärztliche und zahnärztliche Versorgung, die Krankenhausbehandlung und die Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten. Die BARMER steht ihren Versicherten zur Seite, wenn es um Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld, Zahnersatz, Pflege oder andere medizinisch notwendige Leistungen geht. Auch alternativen Behandlungsmethoden steht die BARMER offen gegenüber. Hinzu kommen in der Satzung verankerte Extras wie Reiseimpfungen und Wahltarife. Zugleich nutzt sie ihre Erfahrungen für eine intensive Forschungsarbeit. Im Zentrum stehen Projekte, die die medizinische Versorgung weiterentwickeln und optimieren sollen. Mit dem Institut für Gesundheitssystemforschung betreibt die BARMER dazu eigens eine wissenschaftliche Denkfabrik.

    Unternehmensfakten
    Gründung: 01.01.2017
    Versicherte: ca. 8,7 Millionen
    Haushalt: 45,9 Milliarden Euro
    Standorte: 367 bundesweit
    Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Geschäftsfelder: Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
    Kooperationspartner: HUK-COBURG Krankenversicherung

    Anschrift
    BARMER
    Postfach 110704
    10837 Berlin
    Telefon: 0800 333 1010
    E-Mail: service@barmer.de
    Internet: www.barmer.de

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  • Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar

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    Leistung Angebot
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in arabisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in englisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in französisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in italienisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in polnisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in russisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in spanisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in tschechisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in türkisch ja
    Kundenservice mit fremdsprachigem Service in ukrainisch ja
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  • Ausgewählte Serviceleistungen der BARMER

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    Hier geht es um Leistungen wie die telefonische Erreichbarkeit der Krankenkassen, besondere Beratungen, Terminvermittlungen und weitere Serviceangebote zur Unterstützung der Versicherten.

    • 24 h / 7 Tage-Servicetelefon:

      Ja, das Service-Telefon ist 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche besetzt

    • Arzt-Suchportal:

      ja, auch mit Patientenbewertungen

    • Digitale Gesundheitsakte (über gesetzliche ePA hinaus):

      ja, über mobile App

    • Individuelle Hilfsmittelberatung durch speziell geschulte Hilfsmittelberater:

      ja, die Beratung erfolgt aber nicht beim Versicherten persönlich vor Ort.

    • Kostenübernahme für erweiterte Video-Sprechstunden mit Ärzten:

      keine Angabe

    • Krankenhaus-Suchportal:

      ja

    • Medizinische Infohotline für Versicherte:

      Ja, es wird eine medizinische Infohotline angeboten, die durchschnittlich 18 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar ist.

    • Online einseh- oder bestellbare Patientenquittung:

      ja

    • Online-Filiale:

      ja

    • Reha-Beratung:

      ja

    • Vermittlung von Arztterminen:

      ja

    • Vermittlung von Hebammen mit freien Kapazitäten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet.

    • Vorsorgeerinnerungsservice:

      ja

     
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  • Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.

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    Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:

      Nein, aber Bezuschussung für einen bestimmten Personenkreis in Höhe von max. 200,00 EUR (Schwangere) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet, bei allen Zahnärzten; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Leistungen:

      Für alle Versicherten: nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich;
      Für einen bestimmten Personenkreis: ja

    • Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:

      nein

    • Vergünstigter Zahnersatz:

      nein

    • Zahnersatz "zum Nulltarif":

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Zahnmedizinische Beratung:

      ja

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  • Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus

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    In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben; z.B. für weitere Untersuchungen, Inanspruchnahme von Leistungen über einen längeren Zeitraum, weitere Personen, etc. Diese Mehrleistungen sind in der Regel in der Satzung der Kasse enthalten.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Vorsorge: Erweiterte Hautkrebsfrüherkennung:

      Untersuchungen unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im gesamten Versorgungsgebiet, mehrmals unter 35 Jahren
      Auflichtmikroskopie unter gesetzlich vorgegebenem Alter von 35 Jahren:
      ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ab 35 Jahren über die gesetzliche Häufigkeit hinaus:
      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich
      Ab 35 Jahren über den gesetzlichen Umfang hinaus:
      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung – Immunologischer Stuhltest (iFOBT) unter 50 Jahren:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Frauen unter 55 Jahren:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung: Darmspiegelung für Männer unter 50 Jahren:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Vorsorge: Erweiterte Brustkrebsfrüherkennung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

    • Vorsorge: Erweiterte Kinder- und Jugenduntersuchungen:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren für mehr als die einmalige gesetzliche Kostenübernahme:

      nein

    • Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über bereits genannten hinaus:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Hilfsmittel: Erweiterte Kostenübernahme für Sehhilfen:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:

      nein

    • Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:

      ja, im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      , im gesamten Versorgungsgebiet

    • Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:

      Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
      Ohne Kind: nein

    • Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Patientenschulungen:

      ja, im gesamten Versorgungsgebiet

    • Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:

      ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, aber nur regional

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  • Ambulante Naturheilverfahren

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    Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:

      nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
      Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
      möglich

    • Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:

      Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Schwangere) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Ayurveda:

      nein

    • Übernahme von Chelattherapie:

      nein

    • Übernahme von Eigenbluttherapie:

      nein

    • Übernahme von Feldenkrais:

      nein

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten (Achtung: Leistung kann nicht jedes Jahr in Anspruch genommen werden!)

    • Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:

      Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Schwangere) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
      (Achtung: Leistung kann nicht jedes Jahr in Anspruch genommen werden!)

    • Übernahme von Irisdiagnostik:

      nein

    • Übernahme von Lichttherapie:

      nein

    • Übernahme von Osteopathie:

      Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Neugeborene bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres und Schwangere) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Phytotherapie:

      Ja, max. 100,00 % und max. 200,00 EUR pro Jahr im gesamten Versorgungsgebiet für bestimmte Personen (Schwangere) im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
      Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
      Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

    • Übernahme von Reflexzonenmassage:

      nein

    • Übernahme von Shiatsu:

      nein

    • Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):

      Ja, im Rahmen einer separaten vertraglichen Vereinbarung, max. 100,00 % nur regional für alle Versicherten

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  • Schutz bei Auslandsreisen

    Mehr anzeigen

    Hier geht es um zusätzliche Leistungen, die die BARMER für Auslandsreisen anbietet.

    Bitte beachten Sie:
    Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
    Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
    Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
    an. Falls dies bei der BARMER der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.

    • Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:

      Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes und noch weitere. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%.

    • Auslandsnotfallservice:

      ja

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  • Besondere Versorgung

    Mehr anzeigen

    Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).

    Bitte beachten Sie:
    Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
    Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.

    Leistung Angebot
    Atmungssystem: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) Ja
    Atmungssystem: Kehlkopfkrebs Ja
    Atmungssystem: Lungenkrebs Ja
    Atmungssystem: Schlafapnoe Ja (auch digital)
    Atmungssystem: Weaning Ja
    Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen Ja
    Geschlechtssystem: Brust- und Eierstockkrebs Ja (auch digital)
    Geschlechtssystem: Gebärmutterhalskrebs Ja
    Geschlechtssystem: Hodenkrebs Ja
    Geschlechtssystem: Prostatakrebs Ja
    Harnsystem: Blasentumore Ja
    Harnsystem: Erkrankungen des Nierengewebes Ja (auch digital)
    Harnsystem: Niereninsuffizienz Ja (auch digital)
    Harnsystem: Nierenkrebs Ja
    Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus) Ja
    Haut: Geschwüre Ja
    Haut: Hautkrebs Ja
    Haut: Neurodermitis Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen Ja
    Herz-Kreislauf-System: Arteriosklerose Ja
    Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck Ja
    Herz-Kreislauf-System: Herzinsuffizienz Ja (auch digital)
    Herz-Kreislauf-System: Varikose Ja
    Hormonsystem: Adipositas Ja (auch digital)
    Hormonsystem: Gicht nur digital
    Hormonsystem: Mukoviszidose Ja
    Hormonsystem: Schilddrüsenfehlfunktion Ja (auch digital)
    Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs Ja
    Immunsystem: Rheuma Ja (auch digital)
    Nervensystem: ADHS Ja
    Nervensystem: Alkoholabhängigkeit Ja (auch digital)
    Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten Ja
    Nervensystem: Angststörungen Ja (auch digital)
    Nervensystem: Bulimie nur digital
    Nervensystem: Burn-Out Ja (auch digital)
    Nervensystem: Depression Ja (auch digital)
    Nervensystem: Drogenabhängigkeit Ja
    Nervensystem: Gehirntumore Ja
    Nervensystem: Grauer Star Ja
    Nervensystem: Hörsturz Ja
    Nervensystem: Magersucht nur digital
    Nervensystem: Makula-Degeneration Ja
    Nervensystem: Migräne Ja
    Nervensystem: Schizophrenie Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Blutbildende Organe Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze Ja
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung Ja (auch digital)
    Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Erkrankungen bei Neugeborenen Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft Ja
    Spezifische Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS) Ja (auch digital)
    Spezifische Versorgungsleistungen: Transition (Überleitung vom Kinderarzt in die Erwachsenenmedizin) Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Periarthopathie Ja
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen Ja (auch digital)
    Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkserkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen Ja
    Verdauungssystem: Bauchspeicheldrüsenkrebs Ja
    Verdauungssystem: Darmkrebs Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Diabetes Ja (auch digital)
    Verdauungssystem: Fettleber nur digital
    Verdauungssystem: Hepatitis Ja
    Verdauungssystem: Leberkrebs Ja
    Verdauungssystem: Magenkrebs Ja
    Verdauungssystem: Speiseröhrenkrebs Ja
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  • Bonusprogramme und weitere finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn einzelne oder eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen wahrgenommen werden.

    a) Einzelbonus
    Hier gibt es bei Wahrnehmung jeder einzelnen Maßnahme bares Geld

    Leistung Höhe Geldprämie
    Professionelle Zahnreinigung (selbstbezahlt vom Versicherten) 10,00 EUR
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Erwachsene 10,00 EUR je Impfung,
    maximal 100,00 EUR pro Jahr
    Schutzimpfungen nach §20i SGB V für Kinder 10,00 EUR je Impfung,
    maximal 100,00 EUR pro Jahr
    Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 3 Jahre für Versicherte ab Alter 35 Jahre) gem. §25 Abs. 1 SGB V 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Brustkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Darmkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Hautkrebs 10,00 EUR
    Teilnahme an Vorsorgeleistungen zur Verhütung und Früherkennung von Prostatakrebs 10,00 EUR
    Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft (gemäß Mutterpass) 10,00 EUR
    für alle Untersuchungen zusammen (vollständiger Mutterpass)
    Wahrnehmung der Kinder-Vorsorgeuntersuchungen U1-U6: 90,00 EUR

    U7: 15,00 EUR

    U8: 15,00 EUR

    U9: 15,00 EUR

    U10: 15,00 EUR

    U11: 15,00 EUR

    J1: 15,00 EUR

    J2: 15,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Erwachsene 10,00 EUR
    Zahnvorsorge gem. §22 SGB V für Kinder 10,00 EUR

    b) "klassisches" Bonusprogramm
    Hier sind i.d.R. mehrere Maßnahmen pro Jahr zu absolvieren, um einen Bonus zu erhalten.

    Leistung Angebot
    Bonus für Leistungsabzeichen Sport ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja
    Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja
    Bonus für Nichtraucher oder Raucherentwöhnung ja
    Bonus für Normalgewicht ja
    Bonus für regelmäßige Teilnahme am Hochschulsport ja
    Bonus für Teilnahme an Präventionskursen wie z.B. Yoga, Tai Chi, Qigong, Prog. Muskelentspannung etc. ja
    Reduktion der eigenen Mehrkosten bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel nein
    Reduktion von Zu- und Aufzahlungen bei Nutzung bestimmter Arzneimittel (z.B. Generika) ja

    Maximaler Barbetrag bei der BARMER aus einem verhaltensbezogenen Bonusprogramm

    200,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
    Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 8 Maßnahmen zu absolvieren.
    Es wird alternativ eine zweckgebundene Prämie angeboten. Eine Kombination verschiedener Auszahlungsformen ist möglich.

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  • Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder

    • Digitales BARMER Bonusprogramm

      Mit dem digitalen BARMER Bonusprogramm können Nachweise für gesundheitsfördernde Aktivitäten in wenigen Sekunden ganz bequem hochgeladen werden, Bonuspunkte gesammelt und Prämien eingelöst werden.

      Wenn Versicherte auf ihre Gesundheit achten, beispielsweise an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, Mitglied in einem Sportverein sind oder eine professionelle Zahnreinigung machen, bekommen sie hierfür Bonuspunkte. Diese können bis zum 31.12. des Folgejahres gegen eine Geldprämie oder eine Top-Geldprämie eingelöst werden.

      Je Aktivmaßnahme erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene 150 Bonuspunkte bzw. 15 Euro und je Vorsorgemaßnahme erhalten Kinder, Jugendliche und Erwachsene 100 Bonuspunkte bzw. 10 Euro. Die Kinder- und Jugenduntersuchungen werden mit 150 Bonuspunkten bzw. 15 Euro berücksichtigt.

      Nachstehend sind die Prämienarten im Detail beschrieben. Die Maximalprämie pro Jahr liegt bei 1.000 Bonuspunkten. Das Sammeln von Bonuspunkten ist jedoch unbegrenzt möglich.

      Geldprämie:

      Die Geldprämie ist in 50er Schritten abrufbar:
      - 50 Punkte für € 5,00
      - 100 Punkte für € 10,00.
      - 150 Punkte für € 15,00
      - ….
      - 950 Punkte für € 95,00
      - 1.000 Punkte für € 100,00

      Top-Geldprämie

      Die Top-Geldprämie ist in folgenden Staffelungen wählbar:
      - 500 Punkte für bis zu € 75,00 (2x jährlich)
      - 1.000 Punkte für bis zu € 150,00 (1x jährlich)
      . Zuschussfähig sind folgende Leistungen:
      - osteopathische Behandlung
      - professionelle Zahnreinigung
      - Krebsfrüherkennungsleistungen (soweit jeweils nicht anderweitig übernommen)
      - Akupunktur
      - Sehhilfe
      - Krebsfrüherkennungsleistungen
      - Stoßwellentherapie
      - Großes Blutbild
      - Vitaminwertbestimmung zu Vitaminen B12 und D
      - Sportmedizinische Untersuchung
      - Kindesiologisches Taping
      - Erweiterte zahnmedizinische Leistungen
      - Knochendichtemessung
      - Anthroposophische Heilmittel
      - Mitgliedsbeiträge für Sportverein und Fitnessstudio
      - Geräte zur Messung und Erfassung des Fitness- und Gesundheitsstatus
      - private Zusatzversicherung mit Gesundheitsbezug
      - Hörhilfen

      Bei der Leistung "private Zusatzversicherung mit Gesundheitsbezug" zählen dem Sozialgesetzbuch V oder XI vergleichbare Leistungen. Hier ist die Vorlage der entsprechenden Police erforderlich.

      Belohnungspunkte
      Weisen Bonusprogrammteilnehmer*innen drei Jahre in Folge mindestens 500 Bonuspunkte nach, erhalten sie zusätzliche 500 Bonuspunkte für ihr regelmäßiges gesundheitsbewusstes Verhalten gutgeschrieben. Auch diese Punkte sind bis zum 31.12. des Folgejahres nach Gutschrift gültig.

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  • Individuelle Gesundheitsförderung (Prävention)

    Mehr anzeigen

    Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
    Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
    Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
    Die BARMER übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.

    • Entspannung:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Förderung des Nichtrauchens:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Gesundheitssport:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Reduzierung des Alkoholkonsums:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Stressbewältigungsstärkung:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:

      ja, für Fremdkurse. Keine Angabe bzgl. Eigenkurse

    • Höhe der Kostenerstattung von zertifizierten Präventionskursen:


      a) bei Eigenkursen (von der Krankenkasse selbst angebotene/organisierte Kurse)
      100% pro Kurs (komplett kostenfrei für Teilnehmer)

      b) bei Fremdkursen (Kurse von externen Anbietern)
      Mindesterstattung unabhängig vom Kurs: 100%, max. 75,00 EUR je Kurs
      Maximale Erstattung zumindest bestimmter Kurse: 100%, max. 100,00 EUR je Kurs

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  • Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile

    Mehr anzeigen

    Das sind spezielle Tarife, die Ihnen bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen einen finanziellen Vorteil oder bei zusätzlicher Beitragszahlung die Versicherung von Mehrleistungen (ohne Gesundheitsprüfung) ermöglichen. Weiterhin gibt es oft finanzielle Vorteile, wenn Sie Hilfsmittel, Generika und Zahnersatz von bestimmten, von den Krankenkassen festgelegten, Anbietern und Apotheken nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif, in den Sie sich aktiv einschreiben, sind Sie - je nach Tarif - ein bis drei Jahre an Ihre Wahl gebunden.

    • Absicherung von Restkosten bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips:

      nein

    • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:

      Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr jedoch noch nicht möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.

    • Selbstbehaltstarif:

      ja, für einen bestimmten Personenkreis, maximaler jährlicher Vorteil 300,00 EUR bei maximal 120,00 EUR Risiko

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Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.

Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!

Die BARMER hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 01.03.2024 schriftlich bestätigt.

Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zu Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.

Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.

Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Besonderer Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.

Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.

 

Leistungen und Mitgliedsantrag der BARMER:

 

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Ihre Anschrift wird aus Gründen der Information über die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der BARMER sowie aus versandtechnischen Gründen elektronisch gespeichert. Die weiteren Angaben dienen der rationellen Auswertung für Aufklärungs- und Beratungsarbeit. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht. Der Speicherung der Daten kann jederzeit bei der BARMER widersprochen werden. Ihre erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Daten werden dann umgehend gelöscht. Spätestens nach 4 Jahren werden Ihre Daten automatisch gelöscht.


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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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