Beitragssatz: 15,50%
TBK Thüringer Betriebskrankenkasse
99086 Erfurt
Tel.: |
0800-2558324 (kostenfrei) Jetzt für Sie erreichbar! |
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Fax: |
0361-6521709 |
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E-Mail: |
Zum Kontaktformular |
Über die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse
Die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse ist eine regional geöffnete Krankenkasse mit Sitz in Erfurt. Sie hat sich allen in Sachsen oder Thüringen lebenden oder arbeitenden Personen geöffnet. Zum Stichtag 01.07.2018 hatte sie 14.386 Versicherte bzw. 11.961 Mitglieder.
Leistungsdetails der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse
mit Datenbankstand vom 18.02.2019:
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
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Beitragssatz
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
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Beitragssatz der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse:
15,50%, davon sind 0,90% kassenindividueller Zusatzbeitrag
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Geöffnet für alle Personen in folgenden Bundesländern
Die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Leistung Angebot Sachsen keine Angabe zu Geschäftsstellen Thüringen 5 Geschäftsstellen Wo suchen Sie? Geben Sie die PLZ ein:
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Kassengröße
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Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2018:
Die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse hatte an diesem Stichtag 14.386 Versicherte.
Zum Vergleich: Von den Kassen, die bei uns Angaben gemacht haben, hatte die kleinste 12.304 Versicherte, und die größte hatte 10.178.722 Versicherte.
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Ausgewählte Serviceleistungen der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse
Hier geht es um Leistungen wie telefonische Erreichbarkeit, Beratungen, Terminvereinbarungen oder sonstige Unterstützungen des Versicherten.
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Arzt-Suchportal:
nein
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Krankenhaus-Suchportal:
nein
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Medizinische Infohotline:
nein
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Online-Filiale:
nein
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Patientenquittung online:
nein
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Reha-Beratung:
ja
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Servicetelefon:
Das Service-Telefon der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse unter 0800-2558324 ist wie folgt erreichbar:
Montags: 07:30-16:30 Uhr
Dienstags: 07:30-17:00 Uhr
Mittwochs: 07:30-16:30 Uhr
Donnerstags: 07:30-16:30 Uhr
Freitags: 07:30-14:00 Uhr
Samstags: nicht verfügbar
Sonntags: nicht verfügbar -
Vermittlung von Arztterminen:
ja
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Vermittlung von Hebammen:
nein
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Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
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Fremdsprachiger Kundenservice in folgenden Sprachen verfügbar
Leistung Angebot Kundenservice auch in arabischer Sprache / خدمة العملاء باللغة العربية nein Kundenservice auch in englischer Sprache / Customer service available also in English ja Kundenservice auch in französischer Sprache / Service également disponible en français nein Kundenservice auch in italienischer Sprache / Servizio clienti disponibile anche in italiano nein Kundenservice auch in polnischer Sprache / Obsluga klienta takze dostêpne w jêzyku polskim nein Kundenservice auch in russischer Sprache / Обслуживание клиентов доступны на русском ja Kundenservice auch in spanischer Sprache / Servicio al cliente también en español disponiblee nein Kundenservice auch in tschechischer Sprache / zákaznické služby také k dispozici v češtině nein Kundenservice auch in türkischer Sprache / Müsteri hizmetleri de sunulmaktadir Türk nein -
Anzeige
Eigendarstellung der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse:
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
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Finanzielles Highlight der Krankenkasse für ihre Mitglieder
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TBK-Gesundheitskonto
Mit unserem Gesundheitskonto können Sie individuelle Präventions- und Gesundheitsleistun-gen im Wert von 400 EUR pro Jahr in Anspruch nehmen. Investieren Sie mit unserer Unterstützung in Ihre Gesundheit und wählen für sich die besten Leistungen aus einer Vielzahl angebotener Gesundheitsleistungen!
Die TBK bezuschusst Sehhilfen (Brillengläser und Kontaktlinsen) in Höhe von max. 100 €.
Für die Zahnprophylaxe zahlen wir jährlich einen Zuschuss für alle Versicherten in Höhe von 90 %, max. 60 EUR.
Die TBK zahlt 90 % der jeweiligen Untersuchungskosten und bis zu 170,00 EUR im Rahmen des Gesundheitskontos je Schwangerschaft für vorgeburtliche nichtinvasive (nicht in den Körper eindringend) Untersuchungen.
Wir unterstützen damit eine weiterführende vorgeburtliche Diagnostik und den Ausschluss gesundheitlicher Risiken.
Folgende Untersuchungen können bezuschusst werden:
zusätzliche Blutuntersuchungen wie B-Streptokokken-Test, Toxoplasmosetest und die Untersuchungen zur Feststellung von Mangelerscheinungen von Vitaminen und Spurenelementen sowie zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, serologische Untersuchungen, im speziellen der Triple Test und das Erst-Trimester-Screening.
Es werden alle nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel bis zu 150,00 Euro im Rahmen des Gesundheitskontos je Schwangerschaft mit den Wirkstoffen Folsäure und Magnesium als Monopräparate oder Kombinationspräparate erstattet.
TBK-Bonusprogramm
Sichern Sie sich Prämien bis zu 120 Euro pro Jahr mit dem neuen Bonusprogramm! Ihre fami-lienversicherten Kinder unter 16 Jahre erhalten zusätzlich bis zu 40 Euro pro Jahr.
Aus ökologischen Gründen verzichten wir ab sofort auf ein Bonusheft.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.tbk-gesundheit.de .
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Bonus-/Vorteilsprogramme
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Maximaler Barbetrag bei der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse:
120,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 5 Maßnahmen zu absolvieren.Mit welchen der folgenden Maßnahmen können bei der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse Bonuspunkte gesammelt werden?
Leistung Angebot Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen ja Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (BMI) ja Bonus für Jährliche Zahnvorsorge ja Bonus für Leistungsabzeichen für Sport ja Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio ja Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein ja Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung nein Bonus für professionelle Zahnreinigung (selbst bezahlt vom Versicherten) ja Bonus für Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 2 Jahre ab 35) ja Bonus für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge ja Bonus für Teilnahme an Krebsvorsorge (Frauen ab 20, Männer ab 45 J.) ja Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.) ja Bonus für Wahrnehmung aller empfohlenen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11 und J1-J2) ja Finanzieller Vorteil bei Nutzung bestimmter Apotheken nein Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika keine Angabe Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel keine Angabe -
Schöne Zähne: Professionelle Zahnreinigung, Zahnersatz etc.
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
ja
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Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
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Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; Bezuschussung für alle Versicherten in Höhe von max. 60,00 EUR im Rahmen eines Globalbudgets, max. 60-mal pro Kalenderjahr, bei allen Zahnärzten
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Vergünstigter Zahnersatz:
keine Angabe
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Zahnersatz "zum Nulltarif":
keine Angabe
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Zahnmedizinische Beratung:
nein
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Ambulante Naturheilverfahren
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Medikamente:
nein
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
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Übernahme von Ayurveda:
nein
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Übernahme von Chelattherapie:
nein
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Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
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Übernahme von Feldenkrais:
nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
nein
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Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
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Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
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Übernahme von Lichttherapie:
nein
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Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 90,00 % und max. 400,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
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Übernahme von Phytotherapie:
nein
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Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
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Übernahme von Shiatsu:
nein
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Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
keine Angabe
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Schutz bei Auslandsreisen
Welche Unterstützung möchte Ihnen die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse bei Erkrankungen im Ausland bieten?
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Auslandsnotfallservice:
nein
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Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs und der Impfleistung zu 100,00% aber maximal 400,00 EUR. Übernahme im Rahmen eines Globalbudgets.
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Zusatzleistungen über die gesetzlichen Mindestregelungen hinaus
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben (z.B. für längere Zeiträume, für weitere Personen etc.). In der Regel müssen diese Mehrleistungen in der Satzung der Kasse festgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der TBK Thüringer Betriebskrankenkasse der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.-
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung:
Darmspiegelung unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 55 Jahren: nein
Immunologischer Stuhltest unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren: nein -
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
keine Angabe
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Hilfsmittel: Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
keine Angabe
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Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
nein
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Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
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Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet -
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
keine Angabe
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Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
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Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
keine Angabe
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Weitere Leistungen: Spezielle Arzneimittel:
nein
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Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
nein
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Spezielle Wahltarife für mehr Leistung oder finanzielle Vorteile
Das sind spezielle Tarife, in die Sie sich als Versicherter aktiv einschreiben müssen. Sie können dann z.B. bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen Prämienzahlungen erhalten oder (gegen zusätzlichen Beitrag) Mehrleistungen versichern.
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Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
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Selbstbehaltstarif:
nein
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Tarif zur Übernahme von Kosten spezieller Arzneimittel:
nein, keine Angebote über einen Kooperationspartner
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Individuelle Gesundheitsförderung
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.-
Entspannung:
ja
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Förderung des Nichtrauchens:
ja
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Gesundheitssport:
ja
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Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja
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Stressbewältigungsstärkung:
ja
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Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja
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Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja
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Maximale Erstattung:
Für Fremdkurse: 90%, max. 80,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100%, max. 160,00 EUR je Kurs -
Reguläre Erstattung:
Für Fremdkurse: 80%, max. 80,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 80%, max. 80,00 EUR je Kurs
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Spezielle ambulante Versorgung / Integrierte Versorgung
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.Die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse hat in diesem Bereich entweder keine Angaben gemacht, oder sie hat keine Versorgungsverträge abgeschlossen.
Nutzung nur zum privaten Gebrauch; alle Angaben ohne Gewähr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die TBK Thüringer Betriebskrankenkasse hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 07.01.2019 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zur Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Integrierter Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.