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Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der Krankenkassen steigt zum Januar 2020

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Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird 2020 von bislang 0,9 Prozent auf dann 1,1 Prozent steigen. Dies hat das Bundesgesundheitsministerium Ende Oktober bekanntgegeben. Damit soll die Finanzierung der stärker als die Einnahmen steigenden Ausgaben im Gesundheitswesen sichergestellt werden.

Allerdings ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag eine rein statistische Größe und Orientierungshilfe für die bevorstehenden Haushaltsplanungen und individuellen Zusatzbeitragsentscheidungen der einzelnen Kassen. Er wird nach Prognosen eines Schätzerkreises als Differenz der prognostizierten Einnahmen und der erwarteten Ausgaben errechnet. Er entspricht i.d.R. nicht dem tatsächlich von den Versicherten zu zahlenden Zusatzbeitrag. Dieser wird von jeder der gesetzlichen Krankenkassen individuell auf Basis ihrer Finanzlage bestimmt. Derzeit liegt die Spanne der kassenindividuellen Zusatzbeiträge zwischen 0,2 und 2,5 Prozent.

Trotz der Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags sind sogar Senkungen des tatsächlichen Zusatzbeitrags bei Kassen mit hohen Finanzreserven auch 2020 möglich. Alle aktuellen Beitragssätze (Zusatzbeiträge) sind online unter Übersicht der aktuellen Zusatzbeiträge zu finden.

 

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