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Behandlungsfehler

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Fast 6000 Patienten haben sich im zurückliegenden Jahr offiziell gegen Behandlungsfehler zur Wehr gesetzt. Das belegt eine Statistik der Bundesärztekammer, die Anfang April veröffentlicht wurde. Wie das Ärzteblatt erläutert, bestätigte sich in einem von vier Fällen die vorgebrachte Beschwerde über eine mangelhafte Therapie. Die 5972 Fälle, die 2018 von einer Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle zu einem Abschluss gebracht wurden sind aber wohl nur die Spitze eines Eisberg. Bereits im März hatte die Techniker Krankenkasse bekannt gegeben, dass bei ihr knapp 6000 Mitglieder über unzureichende medizinische Versorgung vorstellig geworden sind. Sie geht davon aus, dass sogar jede dritte Kritik zurecht geäußert wurde. „Die Patienten sind selbstbewusster und kritischer geworden“, erläutert Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Die Autorität der Götter in weiß“ gelte nicht mehr uneingeschränkt. Dazu habe, wie der Kassenexperte sagt, nicht zuletzt die Verfügbarkeit von detaillierterem Wissen über Portale und die gegenseitige Ermunterung durch Betroffenen-Gruppen im Internet beigetragen.

Lange Prüfungszeiten beklagt
Oft jahrelanges Tauziehen vor Gericht

Die Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder in diesem nach wie vor ungleichen Kampf. „Die Beweispflicht liegt beim Patienten, die Behandlungsdokumentation beim Arzt“ gibt Thomas Adolph zu bedenken. Dass ein Gutachter ebenfalls Mediziner sein muss, versteht sich von selbst – macht die Sache aber nicht einfacher. Nicht nur die Techniker Krankenkasse (TK) kritisiert, die Verfahrensdauern vor Gericht. „Wenn bei einer Behandlung oder einer Operation etwas schief läuft, steht oft die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel“, sagt Christian Soltau.  Der Medizinrechtsexperte der TK nennt als eine der Ursachen den hohen Streitwert: „Bei den Prozessen geht es oft um sehr große Geldsummen. Die Haftpflichtversicherungen ziehen die Verfahren deshalb gezielt in die Länge, damit die Opfer unter dem Druck von fehlenden Einnahmen und steigenden Schulden faule Kompromisse bei außergerichtlichen Einigungen eingehen." 

Die Ergebnisse aufgeschlüsselt

Laut Bundesärztekammer ließ sich bei 5.972 Fälle Beschwerden in 69 Prozent kein Fehler nachweisen. Weitere sechs Prozent führten zu mangelhaften Therapieergebnissen, die jedoch nicht kausal mit dem im Antrag genannten Befund standen. In 25 Prozent oder 1.499 Einzelfällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler. Nach Schwere aufgeschlüsselt waren 16 Schäden geringfügig, 618 waren vorübergehend als leicht bis mittelstark eingeteilt. Zu vorübergehend schweren Schäden kam es 88-mal. Es gab aber auch bleibende Schädigungen: 462 Fälle gelten als leichter bis mittlerer, 127 als schwere Dauerschäden. Zu einem tödlichen Ende führten Behandlungsfehler in 88 Fällen. „Das sind immerhin noch sechs Prozent der anerkannt nicht lege artis durchgeführten Therapien“, wirft Kassenexperte Adolph kritisch ein.

Viele Untersuchungen in der Unfallchirurgie

Wie das Ärzteblatt berichtet waren im niedergelassenen Bereich Unfallchirurgie und die Orthopädie – die in der Statistik zusammen erfasst werden – am häufigsten betroffen (402), gefolgt von hausärztlich tätigen Ärzten (229) und Allgemeinchirurgen (136 Fälle). Ein relativ ähnliches Bild zeigte sich im Krankenhaus aus. Der Unfallchirurgie und Orthopädie (1.690 Fälle) folgten Allgemeinchirurgie (680 Fälle) und Innere Medizin (455 Fälle), berichtete Andreas Dohm, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Bei den Beschwerden von TK-Versicherten machten Chirurgen ein Drittel der Verdachtsfälle aus. Es folgten Zahnärzte (16 Prozent), Allgemeinmediziner (zwölf Prozent) und Orthopäden (sechs Prozent). Fünf Prozent der vermuteten Behandlungsfehler wurden nach einer Therapie beim Internisten gemeldet. Bei Geburtshilfe, Gynäkologie und Augenärzte waren es jeweils vier Prozent.

Statistik der Bundesärztekammer vom 3. April 2019 (Quelle: www.bundesaerztekammer.de)

Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 3. April 2019 (Quelle: www.aerzteblatt.de)

Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 13. März 2019 (Quelle: www.aerzteblatt.de)

Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse vom 13. März 2019 (Quelle: www.tk.de)

 

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