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Modethema Digitalisierung mit der Brechstange

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Es wird ein Parforceritt werden. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll schon am 1. Mai in Kraft treten. Am Jahrestag des Regierungsantritts wurde es im Deutschen Bundestag beschlossen. Aber es geht längst nicht nur um einen schnelleren Zugang zu Arztterminen wie der Namen nahelegt“, sagt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Hinter dem Namen versteckt sich ein enormer Umbau.

In der Öffentlichkeit wird darüber nicht viel diskutiert. Allenfalls die Telematik schafft es in die Schlagzeilen. Schließlich geht es um das Modethema Digitalisierung - sprich die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Patientenakte (ePA). So ist in jetzt im TSVG bestimmt, dass das Bundesgesundheitsministerium die Mehrheit an der Gesellschaft für Telematik (gematik) übernimmt. Bisher hält der der GKV-Spitzenverband über 50 Prozent der Gematik-Anteile, den Rest teilen sich die Leistungserbringer über ihre Spitzenorganisationen, berichtet Adolph. Jetzt hat das BGM 51 Prozent der Gesellschaftsanteile übernommen – und zugleich die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit eingeführt. Hinter dem gematik-Slogan „Wir vernetzen das Gesundheitswesen. Sicher“ steckt folglich ein deutlich anderes „wir“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) argumentiert, dass sich dadurch die Einführung der elektronischen Patientenakte beschleunigen lasse.

Politik macht sich stark
Kritik an der faktischen Machtübernahme

Kritiker halten diese Argumentation nicht für schlüssig. Sie verweisen darauf, dass bisher noch alle Digitalisierungsanläufe der Regierungsstellen eher Startprobleme gehabt hätten – von der LKW-Maut bis zum Steuerprogramm Elster und dass ohne Zwang keines der Projekte den Markt hätte erobern können. „Es geht um ein ziemlich sensibles Thema“, bestätigt Kassenexperte Adolph. „Die elektronische Patientenakte enthält zwangsläufig Daten, an denen Wissenschaft und Wirtschaft enormes Interesse haben.“ Bisher seien diese Unterlagen in den Strukturen der kassenärztlichen Versorgung geblockt gewesen. Und es gebe durchaus Grund, in Regierungsstellen nicht nur einen Schutzengel der Datensicherheit zu sehen. Adolph: Man kann aus den bevölkerungsweiten Gesundheitsakten auch beispielsweise die Beurteilung neuer Therapie-Ansätze ableiten. Man kann genauso gut die Leistungsbreite solcher Behandlungen nach oben oder unten „an die Realität“ anpassen.

Heftiger Widerspruch
Krasser Gegensatz zur Selbstverwaltungsgedanken

Entsprechend kontrovers wurde das Vorhaben auch im Vorfeld diskutiert. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete verlangten die Vertreter der 72 Millionen Versicherten und Arbeitgeber im Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, Uwe Klemens und Volker Hansen, dass die Kanzlerin Angela Merkel oder die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles dem Bundesgesundheitsminister in die Zügel greift. Das sei längst überfällig, denn Klemens zufolge „versucht Minister Spahn seit seinem Amtsantritt immer wieder, irgendwo die Kompetenzen und Entscheidungsmöglichkeiten der sozialen Selbstverwaltung einzuschränken“. Kritischen Stimmen gab auch das Deutsche Ärzteblatt wieder: Die geplanten Änderungen seien ein weiterer Schritt auf dem Weg, Organisationen der Selbstverwaltung zu verstaatlichen. Zudem könne man der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht die umfassende Verantwortung für die Interoperabilität der ePA aufbürden. Auch der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum lief dagegen Sturm. Hinter der semantischen IO stecke mehr als nur ein Medikationsplan oder ein Arztbrief. Solche Entscheidungen sollten aus der Mitte der Selbstverwaltungspartner getroffen werden, forderte er.

bvitg-Geschäftsführer Zilch lehnte die geplanten Bestimmungen zur Festlegung der Interoperabilität ebenfalls rigoros ab. „Es ist extrem kritisch, einem einzelnen Akteur diese Kompetenz zuzugestehen“, sagte er. Es gelte auch, die Interessen der Krankenhäuser, der Wissenschaft und der Industrie zu wahren. Deren Vertreter lediglich ins Benehmen zu setzen, reiche nicht aus. Der GKV- Spitzenverband meldete an diesem Punkt ebenfalls Korrekturbedarf an. Es müsse gesetzlich klargestellt werden, dass grundsätzlich die Kassen die Struktur und die Inhalte der Patientenakte festlegen, forderte dessen Vorstandsvorsitzende Doris Pfeifer. Darüber habe es bereits Einvernehmen gegeben. Die KBV sei dafür zuständig, einzelne Datenelemente festzulegen und zu standardisieren.

Datenkrake wird begrüßt
Sachverständigen-Urteil ist zweigespalten

Die jetzt erfolgte Änderung der Mehrheitsanteile werde die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) voranzutreiben, erwartet der Einzelsachverständige Ralf Heyder vom Verband der Universitätsklinika bei seiner Anhörung. Dass Deutschland später mit der ePA als die Nachbarländer loslege, sei kein Nachteil, wenn man deren Erfahrungen nutze. Dort werden die Daten aus den ePAs vielfach auch für Forschungszwecke genutzt. Das sei ohne Abstriche beim Datenschutz möglich, Deutschland habe vor einigen Monaten bereits als Ziel formuliert, eine forschungskompatible ePA einzuführen. Heutzutage seien die Daten auf zu viele Stellen verteilt oder nicht elektronisch verfügbar. Lob kam auch vom Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg). Man darf aber durchaus kritisch anmerken, dass diese Stellen alle ein wirtschaftliches Interesse am Zugriff auf die Patientendaten haben“, mahnt besorgt Thomas Adolph an. „Die betroffenen Kassenmitglieder werden die Datenerfassung fast zwangsläufig ganz anders einschätzen.“

Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums vom 15. März 2019 (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Bundestag verabschiedet Terminservice und Versorgungsgesetz (Quelle: www.aerzteblatt.de)

Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. März (Quelle: www.faz.net)

Terminservice und Versorgungsgesetz ruft deutliche Kritik hervor (Quelle: www.aerzteblatt.de)

Homepage des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (Quelle: www.uniklinika.de)

Homepage des Bundesverbands Gesundheits-IT (Quelle: www.bvitg.de)

Siehe auch:
Was alles im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geregelt wird

 

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