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Geldsegen für Rentner und kleine Selbstständige - Neue Beitragsregeln ab 2019

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Jetzt ist es amtlich. Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz tritt mit Jahreswechsel 2019 in Kraft. „Es beinhaltet etliche Entlastungen für die Mitglieder der gesetzlichen Kassen“, sagt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. Die größten Nutznießer seien Rentner und Selbstständige mit geringem Einkommen. Der größte Umverteilungsblock sei mit 4,9 Milliarden Euro p.a. aber die paritätische (also anteilsmäßig gleiche) Aufteilung des Zusatzbeitrags auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der aktuell bis zu 1,7 Prozent betragen kann. „Hiervon profitieren die meisten Mitglieder“, sagt der Kassenexperte. „Die Einsparung ist aber durch die Beitragsbemessungsgrenze von voraussichtlich 4.537,50 Euro im kommenden Jahr auf maximal 38,57 Euro pro Monat und Mitglied begrenzt.“ Mehr springt nicht heraus, wenn die Arbeitgeber ab 2019 die Hälfte des derzeit höchsten Zusatzbeitrags übernehmen müssen.

Deutliche Entlastungen und Bürokratieabbau
Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren

Deutlich vorteilhafter sind die neuen Regelungen für kleine Selbstständige, deren Einkommen pro Monat unter 2.283,75 Euro liegt. „Statt wie bisher Beiträge auf diesen Betrag als fiktives Mindesteinkommen zahlen zu müssen, werden jetzt nur mehr 1.038,33 Euro als einheitliche Mindestbemessungs-Grundlage angesetzt“, erklärt Thomas Adolph. „Dadurch beträgt der neue Mindestbeitrag von 156 Euro nur mehr 43 Prozent der bisher fälligen knapp 360 Euro.“ Wie der Kassenexperte vorrechnet, spart ein Selbstständiger, der genau an der neuen Einkommensgrenze liegt, monatlich rund 230 Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung. Wer zwischen der alten und neuen Mindesteinkommensgrenze liegt, spart proportional. Die Beiträge fallen auf alle Formen des tatsächlich erzielten Einkommens an, auch auf Mieteinahmen und Kapitaleinkünfte. Allerdings entfällt die Nachweispflicht, ob eine haupt- oder nebenberufliche Selbstständigkeit vorliegt.

Rentenversicherung wird zur Kasse gebeten
Halbierter Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Senioren

Für die pflichtversicherte Rentner springt auch etwas ab. Ab dem kommenden Jahr muss ihre Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil übernehmen. Der bisher allein zu tragende Zusatzbeitrag belastete besonders alleinstehende Menschen mit wenig Rente. Ihre Ersparnis fällt entsprechend gering aus. Selbst bei einer Bruttorente von 1500 Euro sind es maximal 12,75 Euro im Monat. „Für diesen Personenkreis ist der Wechsel zu einer Kasse mit besseren Leistungen eine überlegenswerte Verbesserung“, rät Kassenexperte Adolph. „Der Wechsel ist auch für Senioren gut machbar, zumal sie sich auf Internet-Plattformen wie www.gesetzlichekrankenkassen.de entsprechende Kassen sofort anzeigen lassen können.“ Eine vergleichbare Option bestehe auch für freiwillig versicherte Senioren, da alle gesetzlichen Kassen unter Kontraktionszwang stehen und somit jeden beim Wechsel der Krankenkasse aufnehmen müssen. Adolph: „Anders als in der privaten Krankenkassen führen Vorerkrankungen zu keinerlei Aufschlägen. Somit lässt sich hier wunderbar bei ein besseres Leistungsniveau realisieren!“

Gesetzestext des Versichertenentlastungsgesetz vom 24. September 2018 (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2019 (Quelle: www.haufe.de)

Erklärungen des Bundesgesundheitsministeriums zum Versichertenentlastungsgesetz (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

 

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