Geld spielt keine Rolle. In der Gesundheitspolitik geht es Schlag auf Schlag. Das Sommerloch füllt jetzt der Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). „Das TSVG soll Wartezeiten reduzieren und die ambulante ärztliche Versorgung in weiten Landstrichen verbessern“, umreißt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de die Zielsetzung. Für die Ärzteschaft gibt es dafür zusätzlich Geld. Krankenkassen müssen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen, wobei der Zugang auch über das Handy möglich sein wird. Dazu kommen noch Leistungsverbesserungen beispielsweise durch Kryokonservierung, damit künstliche Befruchtung möglich bleibt. Die Pflege wird für reine Betreuungsdienste (für Haushaltshilfe, Einkaufen, Vorlesen, etc.) geöffnet und der Festzuschuss für Zahnersatz wird ab 2021 um 20 Prozent von 50 auf 60 Prozent erhöht.
Fast schon Twitter-Politik
Hohe Zustimmung zur Wunschliste
Die Reformbestrebungen kommen gut an, zumindest, wenn man die Kosten einblendet. In einer Befragung von 2000 Wahlberechtigten kommt das Insa-Institut zu hohen Zustimmungswerten für Spahns Gesundheitspolitik, wie die FAZ am 9. August titelte. Das war bei den gestellten Fragen wenig überraschend, wendet der Kassenexperte Adolph ein: Soll Krankenhäusern eine Mindestzahl an qualifiziertem Pflegepersonal vorgeschrieben werden? Soll die Zeit, die Kassenärzte mindestens für Patienten verfügbar sein müssen, von 20 auf 25 Stunden in der Woche angehoben werden? Soll Pflegepersonal verpflichtend nach Tarifvertrag bezahlt werden? Und: Sollte die Gewinnausschüttung an Investoren von Pflegeunternehmen begrenzt werden?
Die Ergebnisse machten die Runde. 79 Prozent loben die Mindestquote beim Klinikpersonal, zwei Drittel die verpflichtend längeren Praxisöffnungszeiten für Kassenärzte, vier Fünftel den Zwang zum Flächentarifvertrag und 61 Prozent die Begrenzung der Gewinne für Heimbetreiber, war in den Zahnärztlichen Mitteilungen zu lesen. Die Zustimmungswerte steigen dem Bericht zufolge sprunghaft an, je älter die Befragten sind.
Wollen und Zahlen
Kassen stimmen Zielen zu, warnen aber vor Aktionismus
Kassenexperte Adolph hegt aber Zweifel, ob dieses Ergebnis belastbar ist, wenn man die Kosten mit abfragen würde. Wie der AOK Bundesverband mitteilt, veranschlagt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die zusätzlichen Ausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf fast 1,2 Milliarden Euro. Zudem sind die Ziele leichter benannt als erreicht wie der Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbands anmahnt. Martin Litsch: „Uns steht ein Marathon bevor. Schon heute sind Tausende Pflegestellen offen, dauert die Wiederbesetzung einer Stelle im Schnitt rund 170 Tage. Neue Pflegerinnen und Pfleger kann man sich nicht einfach schnitzen, es wird also keine einfachen und schnellen Lösungen geben.“ Darauf und auf die programmierten Beitragserhöhungen müsse die Politik die Menschen dringend vorbereiten. Zudem sei es für die Ärzteschaft kein gutes Zeugnis, wenn es den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) offensichtlich nicht gelinge, die ambulante Versorgung flächendeckend für die Patienten sicherzustellen, urteilt sein Verband in einer Kurzstellungnahme zum TSVG. "Jetzt weitere 600 Millionen Euro in dieses System zu investieren, dem es bisher nicht gelungen ist, 37 Milliarden Euro so einzusetzen, dass Patienten eine gute Gesundheitsversorgung erhalten, muss grundlegend überprüft werden", heißt es in dem Papier wörtlich.
Kritik an der Gesundheitspolitik
Wenig Zutrauen in die Kompetenz
Adolph verweist auf eine zeitgleich erfolgte bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern durch das Marktforschungsinstitut Toluna. Wie das Ärzteblatt berichtete, fiel das Urteil über die Gesundheitspolitik dort weitaus kritischer aus: Lediglich 30 Prozent schätzen die Kompetenz von Gesundheitspolitikern als hoch ein. Besonders gering ist das Vertrauen der über 60-Jährigen in Gesundheitspolitiker. Nur 24 Prozent von ihnen bewerten deren Fachwissen positiv. Ganz anders das Urteil über die Dienstleister. Hinter Ärzten, Wissenschaftlern und Apothekern (89, 86, 79%) kommen die gesetzlichen Krankenkassen (71%) und die Pharmaindustrie (68%).
Erklärtext des BGM zum Referentenentwurf (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)
Berichterstattung in den Zahnärztlichen Mitteilungen (Quelle: www.zm-online.de)
Artikel im Ärzteblatt vom 10. August (Quelle: www.aerzteblatt.de)