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Kostenlawine losgetreten - Das Pflegestärkungsgesetz kommt teuer zu stehen

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Das Kabinett hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz abgenickt: Die Großbaustelle Pflege hat politische Priorität – sie lässt sich bei den Wählern gut verkaufen. „Dass sie selbst – sei es über die Kassen- und Pflegeversicherungsbeiträge oder über Steuern und ausbleibende Entlastungen – für die entstehenden Kosten aufkommen müssen, ist nur wenigen klar“, kommentiert Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de den Einstieg in die damit verbundene Kostenspirale. „Alle Ziele im Sofort-Programm Pflege sind nachvollziehbar“, sagt der Kassenexperte. Wie bei einem ebenso willkommenen aber fiktiven Programm „ein Porsche für jeden Deutschen“ müsse man sich aber fragen, wer das alles bezahlen soll.

Mehr Pfleger, mehr Gehalt
Das Geld der Kostenträger ist wohlfeil

Der Kabinettsentwurf für das Sofortprogramm Pflege sieht unter anderem vor, neue Pflegekräfte im Krankenhaus, alle intensiv propagierten und energisch angeschobenen Tarifstei­gerungen in der Pflege und 13.000 neue Vollzeitstellen in statio­nären Pflegeeinrichtungen von den Kassen und anderen Kostenträgern finanzieren zu lassen. Zudem müssen sie die Ausbildungsvergütungen für Personal schultern und – über Entnahmen aus dem Gesundheitsfonds – die Hälfte des jährlich eine Milliarde Euro schweren Krankenhausstrukturfonds tragen. Im Krankenhaus werden Fallpauschalen und Pflegeaufwand voneinander getrennt vergütet. Wer zu wenig Personal hat oder angesichts des Pflegermangels einstellen kann, bekommt weniger erstattet. „Das Programm klingt vordergründig viel positiver als der Umgang mit den Kassenfinanzen eigentlich rechtfertigen würde“, urteilt Kassenexperte Adolph. Die guten Voraussetzung in der aktuellen Phase der Vollbeschäftigung lassen vergessen, dass jeder ehrbare Kaufmann Rücklagen für schlechtere Zeiten braucht.“

Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, soll es zudem ab 2020 weder einen Versorgungs- noch einen Pflegezuschlag für die Krankenhäuser geben. Diese 2013 bzw. 2017 eingeführten Zahlungen von zuletzt einer halben Milliarde Euro waren der Ausgleich für Mehrleistungsabschläge. Entsprechend geschockt reagierte die Deutsche Kranken­haus­gesellschaft (DKG), die den Referentenentwurf noch ausdrücklich gelobt hatte. „Die grundsätzlich positive Ausrichtung der Reform wird durch die Kürzung ab 2020 massiv überschattet“, ließ sich der DKG-Präsident Gerald Gaß vernehmen. Mit einem Aderlass um 500 Millionen Euro pro Jahr fehlten den Krankenhäuser die Mittel, die Fachpflege durch Hilfs- und Unterstützungskräfte zu entlasten. Zudem werde es so kaum gelingen, effizienzsteigernde Dokumentationshilfen und moderne IT-Lösungen zu erstellen.

Ärzte fordern vollen Kostenausgleich
Ungleiche Behandlung der betrauten Berufsgruppen

Für die Ärzteschaft protestierte der Marburger Bund (MB). Er monierte aber deutlich moderater, dass die Kassen nur die Tariflohnsteigerungen im pflegerischen Dienst zu 100 Prozent übernehmen müssen. Im ärztlichen und übrigen nicht-ärztlichen Dienst müssten sie nur die Hälfte der Kosten schultern- nur zu 50 Prozent. Zum anderen kritisiert die Ärztevertretung, dass sich auch die geplante Herauslösung der Personalkosten aus den Fallpauschalen nur auf die Pflegekräfte bezieht. „Der Entwurf hat dadurch einen schwerwiegenden Konstruktionsfehler“, argumentiert Rudolf Henke. Für den Vorsitzenden des Marburger Bundes „zementiert die Begrenzung der Maßnahmen allein auf die Pflege die Fehlanreize bei anderen Personalgruppen.“

Griff in die Kassen-Taschen
Heftige Kritik an der Selbstbedienungsmentalität der Politik

Zustimmung am Prinzip aber heftige Kritik an den rabiaten Details äußerten auch die Vertreter der zur Kostenübernahme zwangsverpflichteten Krankenkassen. So prangerte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer die Selbstbedienungspolitik der Politik an. Man dürfe nicht „reflexhaft die Beitragszahlenden stärker belasten“. Nicht alle geplanten Maßnahmen seien im Kern Aufgaben einer Sozialversicherung wie z. B. eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen oder der Ausbau der Digitalisierung von Pflegeeinrichtungen. Pfeiffer: „Das Volumen dieser versicherungsfremden Leistungen rechtfertigt einen Bundeszuschuss zur sozialen Pflegeversicherung.“ Der Kassenexperte Adolph schließt sich dieser Einschätzung an. „Man kann das Geld immer nur einmal ausgeben“, sagt er. Ob die Politik aus den laufenden Beiträgen oder aus den Rücklagen der Kassen gewissermaßen zweckentfremde, mache keinen Unterschied. Adolph: „Es ist das Geld der Kassenmitglieder, das diese gestern und heute in eine effiziente Gesundheitsversorgung gesteckt haben und stecken und keine Manövriermasse für politische Verteilungswünsche.“ Laut Kommentar in der Welt, wäre auch eine Beitragsreduzierung in den sozialen Kassen eine ehrlichere Lösung als die fortwährende Kostenausweitung.

Kabinettsentwurf für das PpSG vom 1. August (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Sofortprogramm Pflege des Bundesgesundheitsminiteriums vom Juli 2018 (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Pressemitteilung (Quelle: www.gkv-spitzenverband.de)

Kommentar in der Welt vom 2. August 2018 (Quelle: www.welt.de)

 

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