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Zu kurz gesprungen - Kritik am Zahlenwerk des Bundesgesundheitsministers

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Mit 0,3 Prozentpunkten ist es beileibe nicht getan. Die gesetzlichen Krankenkassen erwarten noch in dieser Legislatur-Periode, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte steigen muss. Die von Jens Spahn anvisierte Anhebung sei „extrem auf Kante gerechnet“ , kritisierte der für diesen Bereich zuständige Vorstand im GKV-Spitzenverband. Gernot Kiefer sprach sich dafür aus, die Lücke aus Steuermitteln zu schließen. Der Bundesgesundheitsminister hatte angeregt, zur Finanzierung der angekündigten Veränderungen die Rücklagen der Gesetzlichen Kassen anzuzapfen. „Insbesondere die Bezahlung der angekündigten Ausstockung der Pflegekräfte soll aus den Kassen gespeist werden“, sagt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de.

Rücklagen oder Verfügungsmasse
Kassen wollen kein Sparschwein sein, sind aber kompromissbereit

Prinzipiell wollen sich die Kassen in diesem Punkt aber nicht sperren, erläutert der GKV-Experte: „Sie verlangen lediglich eine andere Aufschlüsselung auf die Pflegeeinrichtungen als geplant.“ Was sie allerdings von der Politik unterscheidet, sei das Beharren auf dem Prinzip des ehrbaren Kaufmanns. „Rücklagen in guten Konjunkturphasen sind kein Selbstzweck“, führt Adolph diesen Aspekt etwas näher aus. „Sie sind der vorsorglich angesammelte Puffer gegen Beitragsanhebungen bei schwierigeren Arbeitsmarktbedingungen.“ Die privaten Krankenversicherer (PKV) hätten deutlich mehr angespart. Adolph: „Gerade hat der Verband der privaten Krankenversicherung das Überschreiten der 250 Milliarden-Euro-Grenze gemeldet.“ Mit über fünf Prozent der gesamten Sparleistungen in Deutschland seien die Altersrückstellungen dieser Branche sehr beachtlich. Wie die Website Zukunftsuhr.de zeigt, profitieren davon zum Teil auch GKV-Versicherte.

Neue Zahlen zum Finanzpolster
Kassenrücklagen steigen auf 19,9 Milliarden

Wie die deutsche Ärztezeitung berichtet, vergrößerten sich die finanzielle Rücklagen der gesetzlichen Kassen im ersten Quartal 2018 um 416 Millionen Euro. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss auch das Ergebnis für 2017 nach oben korrigiert werden. Das endgültige Jahresergebnis liege bei 3,5 Milliarden Euro und damit um 350 Millionen Euro höher als in den vorläufigen Werten im März gemeldet.

Insgesamt wuchsen die Rücklagen der Krankenkassen auf 19,9 Milliarden Euro zum Ende des 1. Quartals 2018, schreibt das Ärzteblatt. Der Gesundheitsfonds verlor in den ersten drei Monaten rund 2,5 Milliarden Euro. „Das ist allerdings mit den Schwankungen der Einnahmen zu erklären, die sich nicht gleichförmig über den Jahresverlauf verteilen“, erläutert Kassen-Experte Thomas Adolph. Zudem habe der Fonds zum Jahresende 2017 insgesamt 9,1 Milliarden Euro an Reserven angesammelt gehabt.

Das Gesundheitsministerium interpretiert die Zahlen in seinem Sinn als Bestätigung. Mit im Schnitt mehr als einer Monatsausgabe sei mehr als das Vierfache der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve erreicht. „Mit einer Wochenausgabe ist diese vorgeschriebene Reserve aber eher kümmerlich dotiert“, schränkt Adolph ein. Nichts desto trotz argumentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die gesammelten Finanzreserven machten es richtig, „dass Krankenkassen sobald wie möglich ihre übermäßig hohen Rücklagen abbauen müssen, um Arbeitnehmer und Rentner zu entlasten.“

Im ersten Quartal 2018 kamen die Allgemeinen Ortskrankenkassen auf ein Plus von knapp 197 Millionen Euro, die Ersatzkassen auf 122 Millionen und die Betriebskrankenkassen (BKK) auf 29 Millionen Euro. Laut BMG erzielten auch die Innungskassen ein Plus von 18 Millionen und die Knappschaft-Bahn-See 53 Millionen Euro. Lediglich die Landwirtschaftliche Krankenversicherung wies mit drei Millionen Euro ein deutliches Defizit aus. Die Überschüsse bei den erstgenannten Kassen sind aber im Vergleich zum Vorjahresquartal um fast ein Drittel geschrumpft.

Beitrag in der deutschen Ärztezeitung (Quelle: www.aerztezeitung.de)

Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

 

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