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Neuer Gesundheitsminister räumt auf - Spahn will Beitragsschulden in der GKV streichen (Teil 2)

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Kassen wehrten sich gegen den Vorwurf der Profitgier
Widersprüchliche Regelungen erschweren klares Verhalten

Die Bereinigung der Kassenfinanzen sorgt für Schlagzeilen, der neue Gesundheitsminister will einen Großteil der 8,3 Milliarden Euro Beitragsrückstände streichen. Zudem sollen rückwirkend bis 2013 die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für Phantom-Versicherte korrigiert werden. „Ganz so einfach wird es Jens Spahn aber nicht haben“, sagt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Es gab in den entsprechenden Paragrafen der Sozialgesetzbücher unmissverständliche Regelungen , an denen sich die Kassen orientieren mussten und die sie pflichtgemäß erfüllt haben.“ Insbesondere werde in der öffentlichen Diskussion ausgeblendet, dass es erst im Juli 2017 eine spezielle Regelung für Saisonarbeiter in den Paragrafen 188 Absatz 4 aufgenommen wurde. Das hochgekochte Lamento über die Profitgier der Anbieter ist daher für den Kassenexperten nur ein auf Unkenntnis basierender Sturm im Wasserglas.

Anschlussversicherung und Wahlfreiheit
Umkehr der Versicherungspflicht zum Versicherungsrecht

Das wichtigste Argument, die Kassen hätten sich widerrechtlich bereichert, ist daher nicht stichhaltig, sagt Thomas Adolph. „Dass sie von „verloren gegangenen Mitgliedern profitiert haben“ ist aber ebenfalls wahr. Wie der Kassenexperte ausführt, „verursachen sie keine Behandlungskosten, sie werden aber wie jedes Kassenmitglied, das keine medizinische Hilfe benötigt, berücksichtigt, wenn es um die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds geht.“ Dass die Kassen als zur Wirtschaftlichkeit angehaltene Unternehmen nicht der für sie ungünstigsten Vorschrift folgen, liege auf der Hand, selbst wenn man die haftungsrechtlichen Folgen und den enormen Verwaltungsaufwand ausblendet, den die konsequente Suche nach „verloren gegangenen“ Mitgliedern mit sich bringt. Dieser Aufwand wird aber nötig werden, denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Kassen verpflichten, alle zweifelhaften Versicherungsverhältnisse bis Mitte 2019 zu beenden.

Mangelhafter Rückblick auf detaillierte Meldepflicht
Kassen werden erst seit 2017 über Saisonarbeiter informiert

Wie die Arbeitsrechtsexperten von Haufe berichten, müssen erst ab dem 1. Januar 2018 Besonderheiten im Meldeverfahren beachtet werden. Das gelte für alle Beschäftigungen von Saisonkräften, egal, ob es sich um Erntehelfer, Eisverkäufer oder Skilehrer handelt. Der Arbeitgeber hat den Saisonarbeitnehmer nach Satz 4 im Meldeverfahren nach § 28a des Vierten Buches gesondert zu kennzeichnen. Ein Saisonarbeitnehmer ist definiert als Arbeitnehmer, der vorübergehend für eine versicherungspflichtige auf bis zu acht Monate befristete Beschäftigung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist, um mit seiner Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers abzudecken. Die Festlegung über das genaue Wann und Wie der Meldepflichten ist aber noch nicht erfolgt, obwohl die Gespräche andauern. Strittig ist insbesondere, in wie weit der Arbeitgeber aktiv werden muss, wenn ein Saisonarbeiter ausscheidet. Es wurde aber klargestellt, dass dieser nicht einmal feststellen muss, ob eine befristete Arbeitskraft nach der Beschäftigung wieder in sein Heimatland zurückkehrt oder in Deutschland bleibt.

Zudem steht seit Juli 2017 fest: Bei Saisonarbeitnehmern, deren Versicherungspflicht mit der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit endet, setzt sich die Versicherung nur dann nach Satz 1 fort, wenn diese Personen innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht ihren Beitritt zur freiwilligen Versicherung gegenüber ihrer bisherigen Krankenkasse erklären und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen. „Es gibt also für im Inland verbleibende Arbeitnehmer ein Versicherungsrecht, das erklärt werden muss“, erklärt Kassenexperte Adolph. „Zur Pflicht wird es erst dann, wenn der ehemalige Saisonarbeiter keine anderweitige Abdeckung seiner Gesundheitsrisiken nachweisen kann.“

Zweifelhafte Zahlenanalyse
Randgruppen und Phantom-Versicherte

Die Presse hat das Thema reißerisch aufgenommen. So berichtet etwa das Handelsblatt von über einer halben Million Karteileichen, die überwiegend als Saisonarbeiter einzustufen seien, die nach ihrem Arbeitseinsatz ohne Einwilligung zwangsweise weiter versichert worden seien. Speziell die Allgemeinen Ortskrankenkassen aber auch die Innungskassen seien überproportional vertreten. Der Bericht bezieht sich dabei auf Zahlen aus dem Bundesgesundheitsministerium (BGM). Die dort genannten Zahlen stimmen zwar mit der amtlichen Statistik überein. Doch sind die dort unter Kennziffer 10220 genannten obligatorisch Anschlussversicherten nach Paragraf 188 Abs. 4 SGB V nicht automatisch 1:1 mit Karteileichen oder Saisonarbeitern gleichzusetzen, wie aus dem BGM verlautet.

Auf denselben Sachverhalt weist auch der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands Martin Litsch hin: „Die dort für Ende März bei Mitgliedsunternehmen ausgewiesenen Anschlussversicherten gehören überwiegend nicht zur Gruppe der Saisonarbeiter“, sagt Litsch. „Sie setzen sich vielmehr aus deutschen Bundesbürgern zusammen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden.“ Dazu gehörten zum Beispiel Menschen ohne festen Wohnsitz, Drogenabhängige, Häftlinge, Schuldner oder Studenten im Ausland. Genau für diese Bürger habe die Politik im Jahr 2013 die obligatorische Anschlussversicherung geschaffen. Lietsch: „Wir sind uns mit der Politik einig, dass für ausländische Saisonarbeiter keine obligatorische Anschlussversicherung eröffnet werden darf.“ Schon seit Jahren stelle das die AOK so weit es geht über interne Regelungen sicher. Daher müsse man nur etwaige Abweichungen bereinigen.

Änderung des Paragrafen 188 im Bundesgesetzblatt (Quelle: www.bgbl.de)

Bericht über Meldepflicht für Saisonkräfte (Quelle: www.haufe.de)

Besprechungsergebnisse (Quelle: www.gkv-datenaustausch.de)

Bericht in der FAZ vom 27. April (Quelle: www.faz.net)

KM1-Statistiken (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Pressemitteilung des AOK Bundesverbands (Quelle: lifepr.de)

Siehe auch:
Neuer Gesundheitsminister räumt auf - Spahn will Beitragsschulden in der GKV streichen (Teil 1)

 

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