Ende April war es soweit. Gesundheitsminister Jens Spahn will einen großen Teil der Beitragsrückstände ausbuchen. „In den zurückliegenden Jahren haben sich in den Kassen knapp 8,3 Milliarden Euro Forderungen angesammelt“, beziffert Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de die Aufgabenstellung. Ein Großteil dieser Forderungen (6,3 Mrd. Euro) beziehe sich auf freiwillige Mitglieder. Und genau in diesem Bereich der publikumswirksamen Wohltaten für kleine Selbstständige will der Minister jetzt aktiv werden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Inclusive der Strafzinsen, die bei einer Reform 2013 von fünf auf ein Prozent monatlich gesenkt wurden, wächst der Schuldenberg Tag für Tag um vier Millionen Euro.
Zwiespältiger Umgang mit Karteileichen
Viele Schuldner sind nicht mehr greifbar
Wie der Kassenexperte ausführt, sind unter dem Sammelsurium von Kleinunternehmern auch Saisonarbeiter erfasst. Adolph: „Wie der GKV-Spitzenverband einräumt, können die Kassen trotz Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten nicht abschließend klären, ob diese Arbeitnehmer bereits in ihre Ursprungsländer zurückgekehrt sind oder sich noch in Deutschland aufhalten.“ In den jeweiligen Statistiken der Krankenkassen sind diese Mitglieder als Anschlussversicherte erfasst. Das Handelsblatt beziffert die Zahl dieser obligatorisch Anschlussversicherten unter Berufung auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums auf 510 240 Männer und Frauen Ende März. „Mit den allgemein in den Medien gebrauchten Schlagwörtern Zombie-Versicherte (FAZ) oder Karteileichen (Handelsblatt) ist der Sachverhalt aber grob verzerrt dargestellt“, warnt Kassenexperte Adolph. „Der Gesetzgeber schreibt eine Anschlussversicherung vor, deshalb können Mitglieder, die mit ihren Beiträgen dauerhaft in Verzug sind, nicht mir nichts, dir nichts ausgebucht werden.“
Kassen wehrten sich gegen den Vorwurf der Profitgier
Widersprüchliche Regelungen erschweren klares Verhalten
Zum Sachverhalt: Seit dem 01.08.2013 gilt das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Es macht zur In Artikel 2b der Krankenversicherung für Landwirte zur Auflage, dass sich die Mitgliedschaft „mit dem Tag der nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht oder mit dem Tag nach dem Ende der Familienversicherung als freiwillige Mitgliedschaft“ fortsetzt, es sei denn sie werden innerhalb von 14 Tagen gekündigt wobei zwingend „das Bestehen eines anderweitigen Anspruchs auf Absicherung im Krankheitsfall“ nachzuweisen ist (Paragraf 22 Absatz 3). Damit sind nicht nur die Leistungen der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) erfasst, sondern auch die der anderen Kassen, erklärt Thomas Adolph. Dort sei das im fünften Buch des Sozialgesetzes in Paragraf 188, der sich mit der freiwilligen Versicherung befasst, in Absatz 4 wortgleich geregelt. Die seinerzeit getroffene Regelung ziele darauf ab, durch die obligatorische Anschlussversicherung Lücken im Krankheitsschutz zu vermeiden oder eventuell vorhandene Deckungslücken rechtzeitig zu schließen. Das entsprechende Gesetz habe zudem die soziale Überforderung bei Beitragsschulden deutlich herabgesetzt, die Thematik der Saisonarbeiter aber bis Juli 2017 nicht adressiert.
Bericht in der FAZ (Quelle: faz.net)
Bundesgesetzblatt zur Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (Quelle: www.bgbl.de)
Gesetz zur der Krankenversicherung für Landwirte (Quelle: www.gesetze-im-internet.de)
Siehe auch:
Neuer Gesundheitsminister räumt auf - Spahn will Beitragsschulden in der GKV streichen (Teil 2)