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Mit mehr Zuzahlungen ist es nicht genug - Kassenpatienten müssen sich auch anderswo umstellen

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Der April wird in den gesetzlichen Kassen versicherten Patienten auch in anderer Hinsicht einiges abverlangen, urteilt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. Zeitgleichmit den kassenübergreifenden Änderungen bei der Zuzahlung treten auch kassenspezifische Rabattverträge in Kraft. Das kann einer Mitteilung der Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) zufolge dazu führen, dass Patienten sich von ihrem gewohnten Präparat verabschieden und auf ein neues Medikament umstellen müssen.  Durch die Umstellung auf ein anderes Rabattarzneimittel kann sich auch die Zuzahlungshöhe ändern. Eine jeweils aktuelle Liste mit allen zuzahlungsfreien Arzneimitteln ist auf dem Gesundheitsportal APONET unter www.aponet.de zu finden. Wie Thomas Adolph auflistet, treten zeitgleich zu den kassenübergreifenden Festbetragsanpassungen zum 1. April auch kassenspezifische Rabattverträge neu in Kraft. So hätten die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach eigenen Angaben mehr als 100 Wirkstoffe mit mehr als zwei Milliarden Euro Umsatz pro Jahr vergeben, darunter Pantoprazol und Metamizol. Auch die DAK Gesundheit habe zum 1. April neue Verträge abgeschlossen. Die Techniker Krankenkasse (TK) hatte bereits zum 1. März mehr als 100 Spezifikationen (Fachlose) in Rabattverträgen für die Versorgung ihrer Versicherten vergeben.

Ein Beispiel für die Änderungen
Kostenbremse bei Volks-Medikamenten

Wie die Deutsche Apothekerzeitung berichtete wird beispielsweise erstmals ein Festbetrag für Infliximab festgesetzt. Dieses weitverbreitete Medikament wird bei folgenden Krankheiten angewendet: rheumatoide Arthritis, Morbus Crohn (inclusive der damit verbundenen Fisteln, Magengeschwür (Colitis ulcerosa), Problemen mit der Wirbelsäule Spondylitis ankylosans (Morbus Bechterew), Psoriasis-Arthritis und der Hautkrankheit Schuppenflechte. Thomas Adolph: „Damit könnte ein breiter Patientenkreis betroffen sein, wenn es nicht zu Preisanpassungen seitens der Hersteller kommt.“ Die Bereitschaft hat allerdings enge Grenzen: In der Apothekerzeitung kritisierte Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), die Jahr für Jahr sinkenden Erstattungshöchstgrenzen: „Die immer niedrigeren Preise haben zur Folge, dass Arzneimittel-Hersteller nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können. Deshalb werden die Arzneimittel oftmals aufzahlungspflichtig oder müssen im schlechtesten Fall vom Markt genommen werden und stehen der Patientenversorgung nicht mehr zur Verfügung“.

Die Änderungen im Einzelnen

Gemäß einem Beschluss des GKV-Spitzenverbandes werden zum 1. April die Festbeträge in 30 Gruppen angepasst. Außerdem werden die Festbeträge für 11 Gruppen aufgehoben, weil diese nicht ausreichend besetzt sind. Die Liste der betroffenen Wirkstoffe ist im Beschluss des GKV-Spitzenverbandes zu findenLaut DAZ-online gibt es auch neue Festbeträge für nicht verschreibungspflichtige Medikamente. Demnach wurden auch für Amiodaron, Azathioprin, Bicalutamid, Clomifen, Heparin, Leflunomid, Letrozol, Levetiracetam, Memantin, Moxifloxacin, Pramipexol, Rivastigmin und Temozolomid neue Festbeträge beschlossen. Zu ihnen kommen neue Festbeträge für früher nicht verschreibungspflichtige Medikamente nach der Arzneimittelpreisverordnung alter Fassung (Stand 2003. Zu ihnen zählen beispielsweise Benzoylperoxid, Cromoglicinsäure in Augentropfen, Dexpanthenol in Ophthalmika und Rhinologika, Diclofenac zur gezielten lokalen (topischen) Anwendung, Etilefrin, Nystatin zur vaginalen Anwendung, Dimeticon und Simeticon sowie für diverse H1-Antihistaminika zur unmittelbaren (topischen) Anwendung. 

Neue Arzneimittel-Festbeträge ab 1. April (Quelle: www.abda.de)

Zuzahlungen Arzneimittel (Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de)

Zuzahlungsfreie Medikamente (Quelle: www.aponet.de)

Patienten muessen in der Apotheke mehr zuzahlen (Quelle: www.deutsche-apotheker-zeitung.de)

Pantoprazol (Quelle: www.pharmawiki.ch)

Metamizol(Quelle: www.pharmawiki.ch)

Infliximab (Quelle: www.msd.de)

Rheumatoide_Arthritis (Quelle: de.wikipedia.org)

Morbus Crohn (Quelle: de.wikipedia.org)

Colitis Ulcerosa (Quelle: de.wikipedia.org)

Spondylitis ankylosans (Quelle: de.wikipedia.org)

Psoriasisarthritis (Quelle: de.wikipedia.org)

Schuppenflechte (Quelle: de.wikipedia.org)

Siehe auch:
Zuzahlungen steigen - Apotheken müssen Zusatzbeträge für die Krankenkassen erheben

 

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