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Detailwissen Kassenerstattung - Naive Vorstellungen in der Politik befürchtet

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Der Einheitliche Bewertungsmaßstab, der einmal pro Jahr zwischen den GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Bundesebene ausgehandelt hat, betrifft lediglich die Weiterentwicklung der Honorare von niedergelassenen Ärzten, klärt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de auf. 70 Prozent der Leistungen unterliegen einer Mengensteuerung, der Arzt hat also nur ein begrenztes Budget zur Verfügung, die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Bei Überschreitung einer bestimmten Leistungsmenge bekommt der Arzt die überschießenden Leistungen nur zu einem abgestaffelten Preis vergütet. „Allein aus diesem Grund sind am Ende des Quartals bei betroffenen Ärzten die Termine knapp“, zeigt der Kassenexperte den einfachen wirtschaftlichen Zusammenhang auf. „Vollzeitärzte müssen zwingend nur 20 Wochenstunden leisten.“ Längst nicht jeder sei bereit, auch deutlich rabattiert Patienten zu untersuchen, zu beraten oder über Hausbesuche zu betreuen. Nur etwa 30 Prozent der Leistungen der niedergelassenen Ärzte wird zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Adolph: „Zu dieser extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) zählen ambulante Operationen, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorge, Impfungen, Leistungen der Strahlentherapie oder die qualifizierte Versorgung krebskranker Patienten.“ Wer diese Zusammenhänge ignoriere, mache sich ein falsches Bild der Vergütungsstrukturen in der GKV.

Lerne zu klagen, ohne zu leiden
Ärzte sind im Schnitt gut alimentiert

Das Bonmot, dass Lehrer, die genug Zeit haben, und Ärzte, die genug Geld verdienen, als das achte und neunte Weltwunder anzusehen sind, hat nach wie vor Gültigkeit. Es blendet aber wie jede statistische Verallgemeinerung mit großen Zahlen die vielfachen Abweichungen aus. „Wir versorgen 90 Prozent der Bevölkerung und haben 2016 im Durchschnitt rund 380.000 Euro an jede Arztpraxis gezahlt, obwohl die zusätzlich auch noch Privatversicherte behandeln“, tönte unlängst Johann-Magnus von Stackelberg, der Vize-Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Es gebe für ihn keinen sachlichen Grund, dass die gesetzlichen Krankenkassen über die jährlichen Honorarsteigerungen hinaus noch mehr Geld an die niedergelassenen Ärzte bezahlen sollten.

Ausgedünnter Gesundheitsmarkt
Kleinere Dienstleister gehen pleite

Die Ärzteschaft und das medizinische Hilfspersonal sieht das freilich anders. Entsprechend betont ein Memorandum, das die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit dem PKV-Dachverband herausbrachte, dass unter anderem Kompensationszahlungen für die Leistungserbringer anfallen würden. Ohne Ersatzzahlungen fehle laut der Untersuchung mit dem Titel „Einheitliche Vergütung im dualen Krankenversicherungssystem? Memorandum zur Diskussion einer Einheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (EGO) zudem die Finanzierungsbasis für medizinisches Personal und Investitionen. Die Versorgungslandschaft würde (weiter) ausgedünnt und die Versorgungsqualität entsprechend sinken. Speziell bereits durch restriktivere sprich gekürzte Kassenleistungen geschwächte Bereiche wie die Krankengymnastik seien existenziell gefährdet. Einzelne Physiotherapeuten rechnen damit, dass bis zu 80 Prozent der kleineren Betriebe, die sich nur durch die höheren Honorare von Privatpatienten noch erhalten lassen, ihre Dienstleistungen einstellen müssen.

Vorlage zum Etikettenschwindel
Mindereinnahmen werden kompensiert

„Der frühere Privatpatient wird einfach in Premiumpatient umbenannt“, erwartet der Marktbeobachter Thomas Adolph. Wie das Moratorium erwartet er, dass als Folge einer einheitlichen Gebührenordnung (mit Mengensteuerung und Budgetierung nach Vorbild des EBM) ein neuer Markt für „Premiumpatienten“ entsteht. Niemand könne der PKV oder Ärzten verbieten, neue Zusatzangebote auf den Markt zu bringen, die zum Beispiel einen Honorarzuschlag auf die einheitliche Vergütung nach sich ziehen würden. Teil dieses Zusatzangebotes könnte explizit oder implizit unter anderem auch eine kürzere Wartezeit sein. Diese Entwicklung habe sich auch in der Schweiz und in den Niederlanden als Folge davon gezeigt, dass dort der Gesetzgeber einen einheitlichen Versicherungsmarkt vorgeben hat.

Fokus: Vergütung ärztlicher Leistungen (Quelle: www.gkv-spitzenverband.de)

Statement von Johann-Magnus von Stackelberg (Quelle: www.gkv-spitzenverband.de)

Bundesärztekammer Das Gutachten vom 30.01.2018 (Quelle: www.bundesaerztekammer.de)

 

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