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Das Schweizer Modell unter der Lupe (Teil 3) - Dreistufiger Risikoausgleich

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Unterschiedliche Behandlungskosten bei weitgehend gleichen Versicherungsprämien sind auch in der Schweiz ein ordnungspolitisches Problem. Zum Prinzip der Kopfprämien, von dem sich die eidgenössischen Behörden allerdings bereits still und heimlich verabschieden wollen, gehört ein Risikostruktur-Ausgleich, den es als Morbi-RSA auch im deutschen System gibt.

Die anfängliche Stufe des Risikoausgleichs in der Schweiz umfasste nur die Kriterien Alter und Geschlecht. Seit 2012 kam als zusätzliches Kriterium dazu, ob der Versicherte im Vorjahr an mindestens drei Tagen in einem Pflegeheim oder Krankenhaus behandelt wurde. Seit 2017 werden auch die Arzneimittelkosten abgeglichen. „Der Hintergrund dafür ist schnell deutlich gemacht“, sagt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Über solche Regeln, die auch in Deutschland eingefordert werden, sind Unstimmigkeiten zu verbessern wie die 75-jährigen kerngesunden Senioren, für die ein „Ausgleich“ gezahlt wird, oder die 30-jährigen AIDS-Patienten, die ohne Klinikaufenthalt mit teuren Medikamenten stabil gehalten werden aber dennoch zu Einzahlungen in den Pool verpflichten.“

Effizienz des Ausgleichs gering
Nur ein Fünftel der Mehrkosten sind erfasst

Obwohl die Schweizer für ihre Gründlichkeit bekannt sind, wurden in den ersten beiden Stufen nur ein Fünftel der unterschiedlichen individuellen Gesundheitskosten erfasst. Das berichtete die Schweizerische Ärztezeitung bei der Einführung der dritten Stufe, der sie aber wenig Effizienz zutraut. Ein effektiver Risikoausgleich müsse daher den individuellen Gesundheitszustand – beispielsweise durch Medikamentengruppen – einbeziehen. „Ab 2019 soll daher ein aus ambulanten Verschreibungen gebildeter Indikator pharmazeutische Kostengruppen (PCG) – hinzukommen“, berichtet Adolph.

Enormes Kassensterben
Zunehmende Kostenschere

Die rigorose Kostenkontrolle zeigt drastische Folgen. Von über tausend Kassen der 60er Jahre sind noch etwa 50 übrig, berichtet 2017 die Schweizerische Ärztezeitung in ihrem Beitrag „35 Jahre Sparpolitik im Gesundheitswesen“. Ein Positionspapier der Sozialdemokraten fasst die Konsequenzen zusammen: Die Gesamtausgaben für die Gesundheit stiegen seit Einführung des KVG vor 20 Jahren um gut 60 Prozent“ berichtet die Studie „Teurer Wettbewerb“. Die Krankenkassenprämien und die Kostenbeteiligungen der Patientinnen hätten sich in dieser Zeit mehr als verdoppelt. Die Löhne seien jedoch weit hinter dieser Entwicklung zurückgeblieben.

as sei umso schwerwiegender, als die Prämienverbilligungen seit 2011 nicht mehr mit dem Prämienwachstum Schritt hielten. „Hier greift in der Schweiz üblicherweise ein Subventionssystem“, berichtet Kassenexperte Adolph. „Wer wenig verdient, hat Anspruch auf Prämienverbilligung.“ Das Schreiben dazu verschicke die Sozialversicherungsanstalt SVA automatisch. Im zurückliegenden Jahr 2017 kam beispielsweise in Zürich eine Einzelperson in den Genuss geringerer Beiträge, wenn sie weniger als 38 400 Franken (35071 Euro) verdiente. Vermögen bis zu 150 000 Franken (136 999 Euro) wird nicht angerechnet.

Trotzdem werden für Haushalte mit kleinen bis mittleren Einkommen, in denen mehrere Personen leben, die Krankenkassenprämien zu einer erheblichen Belastung. Bis zu 20 Prozent ihres verfügbaren Einkommens muss eine vierköpfige Familie im Kanton Bern für die obligatorische Grundversicherung ausgeben.

Arzneimittel stärker bei Kassen-Finanzierung berücksichtigen (Quelle: www.deutsche-apotheker-zeitung.de)

35 Jahre Sparpolitik im Gesundheitswesen (Quelle: saez.ch)

Positionspapier „Teurer Wettbewerb – für ein starkes öffentliches Gesundheitswesen“ (Quelle: www.sp-ps.ch)

Zu Teil 1
Zu Teil 2

 

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