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Steuerung durch Politik und Markt - Die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens

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Das Schweizer Gesundheitswesen gehört zu den effizientesten der Welt. Das belegt der soeben veröffentlichte Gesundheitsreport der OECD. Jeder neugeborene Eidgenosse hat die weltweit zweithöchste Lebenserwartung selbst wenn er, wie seine Landgenossen aktuell, etwas mehr Alkohol und Nikotin als der OECD-Durchschnitt konsumiert. Bleibt es beim jetzigen Befund, so wird er auch nach den Japanern und Koreanern am seltensten übergewichtig werden.

Die Gesundheit lassen sich die Eidgenossen allerdings auch einiges kosten: Nur die US-Amerikaner geben mit 17,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) mehr aus als die Schweiz (12,4 Prozent). Deutschland liegt mit 11,3 Prozent auf Platz 3. Pro Einwohner waren es nach den OECD-Zahlen 2016 umgerechnet 7919 US-Dollar (6788 Euro), in den USA 9892 US-Dollar (8479 Euro) und in Deutschland, das hier nach Luxemburg und Norwegen nur Rang 5 erreicht, 5551 US-Dollar (4758 Euro).

How does Switzerland compare? (Quelle: oecd.org)

Zweistöckiges Modell mit kantonalem Wettbewerb
Private Anbieter, vorgeschriebene Leistungen

„Das Gesundheitswesen der Schweiz unterscheidet sich allerdings in einigen Punkten sehr grundsätzlich vom deutschen“, erläutert Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „In unserem südlichen Nachbarland wird auch die Basisversorgung – die Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall – grundsätzlich durch private Krankenversicherer sichergestellt. Für sie gilt in diesem Bereich ein Kontrahierungszwang, also eine Annahmeverpflichtung unabhängig vom Gesundheitszustand.“ Sie können also ebenso wie hierzulande die Gesetzlichen Krankenkassen keinen Antragsteller ablehnen, der im Tätigkeitsgebiet des Anbieters seinen Wohnsitz hat. Die Regelung gilt für Einheimische und aufenthaltsberechtigte Ausländer. Erst bei Zusatz-Leistungen über den obligatorischen Schutz hinaus haben die aktuell 60 privaten Krankenversicherer in der Schweiz Tarifhoheit wie ihre deutschen Kollegen. Thomas Adolph: „Sie können allein entscheiden, mit wem und zu welchem Tarif sie eine Zusatzversorgung abschließen.“ Diese Zweiteilung gilt seit 1996, als das Krankenversicherungsgesetz tiefgreifende Veränderungen einführte, um den Wettbewerbsdruck zu erhöhen. Wie stark dieser ist, zeigt die Zahl der noch aktiven Anbieter. 1993 konkurrierten noch 183 Krankenversicherer um die Kunden in der Schweiz.

Wechselrechte wie in Deutschland
Abgespecktes Leistungsspektrum

Alle Bürger dürfen in der Grund- wie der Zusatzversicherung ihren Krankenversicherer frei wählen. Beim Wechsel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Hebt ein Anbieter seine Prämien an, gilt eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende. Die freie Wahl des Krankenversicherers manövriert die Anbieter in einen Wettbewerb, der vornehmlich über die Höhe der Kopfprämie aufgetragen wird. Jede Kasse setzt ihre Beiträge individuell und zu ihrer Finanzsituation passend fest. Der Leistungskatalog unterscheidet sich aber in einigen Punkten deutlich vom deutschen Leistungsspektrum.

Wie der Kassenexperte Thomas Adolph anmerkt, sind zahnärztliche Leistungen in der Grundversorgung generell nicht abgedeckt: „Es gibt auch kein Krankengeld als Lohnfortzahlung und keinen Arbeitgeber-Anteil am Beitrag. Die Beiträge sind als Kopfpauschale von den Versicherten allein aufzubringen.“ Es gibt auch keine kostenlose Familienversicherung wie in der deutschen Kassenlandschaft. Wer krank wird, muss generell 300 Franken pro Jahr als Selbstfranchise selbst bezahlen, darüber hinaus zehn Prozent der Behandlungskosten, die diese Jahresfranchise (also den jährlichen Selbstbehalt) übersteigen. „Letzteres ist aber im Basistarf gedeckelt“, erklärt Thomas Adolph. „Nach 7.000 Franken ist das Zuzahlungsende erreicht. Die maximale private Kostenbeteiligung für Erwachsene belaufe sich somit auf 1.000 Franken pro Jahr. „Für Kinder entfällt die obligatorische Jahresfranchise. Außerdem müssen sie oder ihre Eltern nur bis 3.500 Franken die zehnprozentige Zuzahlung leisten“, sagt der Experte.

 

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