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Neue Ärzte braucht das Land - Bundesverfassungsgericht prüft Numerus clausus

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Die Vergabe der Medizin-Studienplätze muss möglicherweise neu geregelt werden. In einer mündlichen Verhandlung haben die Karlsruher Richter bereits erkennen lassen, dass sie die Vorbehalte des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen für begründet halten (Az. 1 BvL 3/14 und 4/14). Die Vorinstanz hatte schon 2012 (6 K 3656/11) moniert, dass die Wartezeiten mittlerweile länger sind als verfassungsrechtlich zulässig. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) hatte 1977 maximal eine normale Studiendauer als mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte vereinbar erklärt (Az.: BVerfGE 43, 291). „Aktuell zählt man erst nach 14 Warte-Semestern zu den 20 Prozent, die bundesweit unabhängig vom Notendurchschnitt studieren dürfen“, sagt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Selbst Bummler hätten – wenn das noch zulässig wäre – in dieser Zeit ein normales Studium absolvieren können, Streber sogar zwei.“

Urteil Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ((Quelle: openjur.de)

Link BVerfG  Numerus-Clausus-Urteil

Strebertum statt sozialer Kompetenz
Schulnoten als Qualifikation angezweifelt

Wie der Kassenexperte weiter ausführt, gehen nach Abzug einiger Vorabquoten ebenfalls 20 Prozent der Medizin-Studienplätze an die Einser-Abiturienten. „Lediglich in Niedersachsen und Schleswig-Holstein reicht ein 1,1er Abitur“, sagt Adolph. Die verbleibenden 60 Prozent vergeben die Universitäten nach eigenen Kriterien, die ebenfalls überwiegend noten- und leistungsbezogen, zudem aber uneinheitlich und intransparent seien. Das BVerfGE stellte sich bei der Anhörung daher auch die Frage, ob Universitäten die Bewerber „ohne eingehende, gesetzlich vorgegebene Kriterien nach eigenem Ermessen" auswählen dürften. In der Anhörung wurde seitens der Ärzteschaft eine bundesweit einheitliche Eignungsprüfung gefordert, die über die Schulnoten hinausgeht. Man müsse „in einem zentralen Test die menschlichen, empathischen und die ärztlichen Fähigkeiten prüfen“, sagte Frank Montgomery,  Präsident der Bundesärztekammer. Der Bevollmächtigte der Stiftung für Hochschulzulassung und mehrerer Landesre­gierungen, Max-Emanuel Geis, verteidigte jedoch das bestehende System.

Studentenandrang hat sich verdreifacht
Studienplatzangebot nur um 20 Prozent erhöht

Hintergrund der Misere ist ein enormer Zustrom: Während zum Wintersemester 1994/95 noch 7.366 Studienplätze für 15.753 Bewerber verfügbar waren, standen laut Stiftung für Hochschulzulassung zum Wintersemester 2017/18 nur noch 9.176 Studienplätze für 43.184 Bewerber zur Verfügung. Wie das deutsche Ärzteblatt berichtet, ging das Bundesverfassungsgericht in der Anhörung sogar von knapp 62.000 Bewerbern pro Studienjahr auf knapp 11.000 Ausbildungsplätze aus. Es sehe daher Handlungsbedarf: Wie das höchste deutsche Gericht vorab verlauten ließ, stelle sich im anstehenden Normenkontrollverfahren „unter anderem die Frage, ob die in den 1970er Jahren konkretisierte Rechtsprechung des ersten Senats zum Numerus clausus noch mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Berufs und der Ausbildungsstätte in Einklang stehen."

Numerus Clausus auf dem Prüfstand (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Pressemitteilung zur Anhörung am 4. Oktober (Quelle: Bundesverfassungsgericht)

Die Lage hat sich in der Zwischenzeit dramatisch zugespitzt“, erläutert Adolph. „Statt zwei Abiturienten raufen sich heute fünf Bewerber um einen Medizinstudienplatz.“ Dadurch komme es im Vorfeld zu seltsamen Kapriolen: Statt Biologie oder Physik würden dann vielfach als leichter beherrschbare Abiturfächer wie Musik oder Literatur gewählt, kritisierte Isabel Molwitz vom Studentenverband BVMD laut FAZ den Leistungszwang. „Die Vorinstanz stellte das ebenfalls in Frage“, ergänzt Adolph. „Man wird sehen ob das Karlsruher Gericht durch zunehmend bessere Abiturnoten den Gleichheitsgrundsatz und die Berufsfreiheit verletzt sieht.“ Ohnehin seien die Abiturnoten der unterschiedlichen Bundesländer nicht oder nur mit großen Einschränkungen vergleichbar.

Hat die Uni-Hürde für Mediziner ausgedient? (Quelle: www.faz.net)

 

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