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Niedrigzins belastet das System - Rücklagen der Kassen stabil

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Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Zahlen für 2015 bekannt gegeben. Demnach verfügten die Sozialversicherungsträger über 62,1 Milliarden Euro. Davon entfielen 25,5 Milliarden Euro (41 %) auf die Krankenkassen, die dem BVA Ende 2015 unterstellt waren. Fast ebenso viel steuerten die DRV-Rentenversicherungsträger bei (24,8 Mrd.), den stattlichen Rest (11,8 Mrd.) die Unfallversicherer, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie die Künstlersozialkasse. „Die Zahlen sind beeindruckend, zumal die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die einer anderen Aufsicht unterliegen, in ihnen noch nicht enthalten sind. und haben sich trotz gestiegener Kosten nahezu auf dem Stand des Vorjahres gehalten“, erklärt Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Der Niedrigzins macht sich aber bei solchen Beträgen deutlich bemerkbar. Zudem muss in der Kassenorganisation – amtlich – mit großen Summen umgegangen werden, für die – sinnlos – millionenschwere Strafzinsen zu bezahlen sind.“

Pressemitteilung des BVA zu den Zahlen 2015 (Quelle: BVA)

Aufsicht der AOKs

Schrumpfender Zinsertrag und steigende Strafzinsen
Millionen sinnlos verplempert

Besonders kritisch sei zu sehen, dass nicht nur der Zinsertrag auf einen Bruchteil der früheren Werte zusammenschnurre, sondern dass auch das Parken von größeren Geldsummen mit negativen Zinsen belegt wird. Nach den Recherchen der FAZ ist im Kranken- und Rentenversicherungssystem im zurückliegenden Jahr ein zweistelliger Millionenbetrag an Beitragsgeldern nie in der Sozialversicherung angekommen, für die er vorgesehen war. „Das Gesundheitswesen wird an mehreren Stellen davon touchiert, dass die Banken auf Druck der Europäischen Zentralbank EZB Strafzinsen dafür verlangen, große Summen aufzubewahren“, beklagt der Kassenexperte. „Das beginnt bei den Beitragseinnahmen der einzelnen Kassen, setzt sich beim daraus gespeisten Gesundheitsfonds fort, der das Geld auch nicht sofort auf die angefallenen Leistungen verteilen kann, und hört erst auf wenn die Versorgungswerke der Apotheker und Ärzte bei ihrem Standesinstitut Strafzinsen zahlen.“

Strafzinsen kosten Sozialversicherungen Millionen (Quelle: www.faz.net)

Fasst man Unternehmensangaben und Presseberichte zusammen, sind schon 2015 deutlich über zwei Millionen Euro Versicherungsgelder verpufft. Wie das Ärzteblatt berichtet, musste allein der Gesundheitsfonds, der die eingenommenen Beiträge an die Kassen zurückverteilt, 2015 1,8 Millionen Euro Strafzinsen zahlen. 2016 waren es bereits 5,1 Millionen. Laut F.A.Z. kamen auch in den ersten vier Monaten 2017 bereits wieder knapp zwei Millionen zusammen. Der Hintergrund: „Der Gesundheitsfonds muss pro Monat 4,7 bis neun Milliarden Euro als Termingeld für bis zu zwei Wochen anlegen“, erklärt Adolph. „Der Fonds sammelt die Beiträge die ihm ab Monatsmitte zugehen und verteilt sie in den ersten zwei Wochen des Folgemonats auf die 118 Kassen.“ Dies wiederum müssten dann die Zuflüsse (wie schon zwischen Einsammeln und Weiterleiten an den Gesundheitsfonds) kurzfristig auf mehrere Banken verteilen, um nicht ebenfalls strafzinspflichtig zu werden.

Das funktioniert immer weniger. Die AOKen und die TK berichten von rund einer Million Abfluss an die Banken im vergangenen Jahr, die größeren Betriebskrankenkassen immer noch von fünfstelligen Beträgen. In dieser Größenordnung liegen auch die aufgabenfremden Belastungen der Barmer. Wie Adolph berichtet, forderte deren Vorstand Christoph Straub bereits mehrfach eine politische Ausnahmeregelung: ein Konto bei der Bundesbank, auf dem Sozialversicherungsträger straffrei das Geld parken können, das sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben brauchen.

Strafzinsen (Quelle: www.aerzteblatt.de)

 

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