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Europäischer Gerichtshof: Freie Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel

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Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel ist mit Europarecht nicht vereinbar. Versandapotheken bieten Boni an, Apotheker fordern Rückendeckung der Politik.

Chronisch Kranke und deren Krankenkassen sehen eine Kostenentlastung, die Apotheken eine unangenehme Konkurrenz, das jüngst ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs EUGH sorgt für hektische Aufregung. Am NN hatte der EUGH klargelegt, dass die deutsche Festlegung einheitlicher Abgabepreise Versandapotheken im EU-Ausland benachteilige und somit den freien Warenverkehr in der EU beschränke. (Az.: C-148/ 15). Wie das deutsche Ärzteblatt meldete, reagierten die Versandapotheken sofort und boten Boni an, die Apotheker dagegen „entsetzt“ und verlangten eine sofortige Gesetzesänderung mit dem Ziel, Boni und den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten zu verbieten.

Das Urteil des EUGH zur Preisbindung von rezeptpflichtigen Medikamenten
Die Reaktionen der betroffenen Parteien auf das Urteil (Deutsches Ärzteblatt)

Hintergrund der Klage war eine Bonusregelung welche die Deutsche Parkinson Vereinigung mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris für ihre Mitglieder ausgehandelt hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte daraufhin prompt diese Regelung angefochten. Das negative Urteil des EUGH betont ausdrücklich, dass beklagte Handelshemmnis „weder in Bezug auf den Schutz der Gesundheit noch auf eine flächenmäßige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt“ sei.

Apotheker-Lobby setzt deutsche Regierung unter Druck

So gesehen sind die schnell darauf erfolgten Absichtserklärungen nicht ohne weiteres plausibel. Bereits kurz nach dem Urteil hatten die Interessensverbände der Apotheker verlangt, sofort durch eine Änderung des gerade in der Beratung befindlichen Arzneimittelgesetz zu kontern. Anstelle der fixen Abgabepreise sei ein Verbot des Versandhandels anzustreben und europarechtlich möglich. Wie die Landesapotheker Niedersachsen mitteilten, sei der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in 21 von 28 EU-Staaten verboten. Der europäische Gerichtshof habe dies aus Gründen des Verbraucherschutzes 2003 ausdrücklich für zulässig erklärt. Laut Ärzteblatt forderte die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, über „ein Versandhandelsverbot für deutsche Arzneimittel“ nachzudenken. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe habe bereits ein Verbot des Versands von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Aussicht gestellt.

Landesapotheker Niedersachsen listen einseitig die Nachteile auf
Der Bericht zur EUGH-Billigung des Verkaufsverbots im Jahr 2003 (Pharmazeutische Zeitung)

Kritiker fordern zu nüchterner Betrachtung auf
Chronisch Kranke haben in der Regel weniger Beratungsbedarf

Der Aktionismus ist aber nicht unumstritten. „Dauermedikamentation ist ein wichtiger Kostenfaktor für die Krankenkassen“ betont Thomas Adolph vom führenden Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de. „Der chronische Patient dürfte in den seltensten Fällen auf eine zusätzliche Beratung durch den örtlichen Apotheker angewiesen sein.“ Und selbst wenn man daran bei einer Umstellung der Medikamente zweifeln würde, könne der Arzt problemlos ein Rezept ausstellen, das den Erstbezug über eine Versandapotheke ausschließe. Untern Strich könne daher „ein Preisnachlass für chronisch Kranke durchaus ein Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitssystem sein, den man nicht aus politischem Opportunismus verwehren sollte“, bricht Thomas Adolph eine Lanze für die gesetzlichen Krankenkassen. Der EUGH habe schließlich ausdrücklich auf die flächendeckende Versorgung und den Gesundheitsschutz Bezug genommen und demnach die Apothekerinteressen zwar gewürdigt aber diese nicht als ausreichendes Gegengewicht akzeptiert. Diese Einschätzung teilt Johann-Magnus von Stackelberg: Für den stellvertretenden Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands ist „jenseits der Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker kein Grund zu erkennen, warum der Online-Versandhandel mit Medikamenten pauschal verboten werden sollte.“ (Link 5)

SPD und GKV-Spitzenverband fordern wirtschaftliche Betrachtung statt politischem Opportunismus (Deutsches Ärzteblatt)

Hintergrund-Informationen

Das EUGH- Urteil vom 11. 12. 2003 – C-322/01
Hintergrund: Die Zusammensetzung des Apothekenpreises
 

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