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Gesetzliche Krankenkassen – Beitragsschock kleiner als befürchtet

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Groß war die Befürchtung, dass es bei den Gesetzlichen Krankenkassen zum Jahreswechsel 2022/2023 zu einem wahren „Beitragsschock“ kommen würde – schließlich wurde der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,3% auf 1,6% des Bruttoeinkommens heraufgesetzt.
Nachdem bereits vor dem Jahreswechsel alle Krankenkassen ihre neuen Beiträge für Januar 2023 bekannt gegeben haben, kann nun Entwarnung gegeben werden: Die Erhöhungen fallen deutlich weniger drastisch aus als befürchtet, wie die Analysen des Onlineportals www.gesetzlichekrankenkassen.de zeigen.

Viele Beitragserhöhungen, aber auch Senkungen

Ab Januar 2023 gibt es in Deutschland 95 Gesetzliche Krankenkassen ohne die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Von diesen 95 Kassen haben

  • 67 Krankenkassen ihre Beiträge erhöht
  • 24 Krankenkassen ihren Beitrag unverändert gehalten
  • 4 Krankenkassen ihre Beiträge sogar gesenkt

Dabei fällt auf, dass gerade eine Reihe großer Krankenkassen ihre Beiträge gleich belassen konnten. Dazu gehören unter anderem die Nr.1 und Nr. 2 am Markt, TK – Techniker Krankenkasse und BARMER, genauso aber auch die KKH oder die Knappschaft.
Auf der anderen Seite haben alle AOKn bis auf eine (AOK Bremen/Bremerhaven) ihre Beiträge erhöhen müssen in einer Bandbreite von 0,1 bis 0,5 Prozentpunkten.

Den höchsten Beitrag zahlt man nun bei der BKK exklusiv mit 1,99% Zusatzbeitrag, den geringsten bei der BKK Pfaff mit 0,8% Zusatzbeitrag.

Bemerkenswert aber ist, dass nur relativ wenige Krankenkassen den errechneten durchschnittlichen Zusatzbeitrag voll erheben oder sogar überschreiten:

  • 62 Krankenkassen bleiben ab Januar 2023 unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag
  • 14 Krankenkassen erheben genau den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,6%
  • 19 Krankenkassen verlangen einen überdurchschnittlichen Zusatzbeitrag

Hier ist man ab Januar 2023 am günstigsten krankenversichert

  • bundesweit (also in allen Bundesländern für alle Personen) geöffnete Krankenkassen:
    • BKK firmus mit 0,90% Zusatzbeitrag
    • BKK Gildemeister Seidensticker mit 0,90% Zusatzbeitrag
    • hkk Krankenkasse mit 0,98% Zusatzbeitrag
  • regional (also nur in bestimmten Bundesländern für alle Personen) geöffnete Krankenkassen:
    • BKK Pfaff (nur für Rheinland-Pfalz) mit 0,80% Zusatzbeitrag
    • BKK Euregio (nur für Hamburg und Nordrhein-Westfalen) mit 0,84% Zusatzbeitrag
    • BKK Textilgruppe Hof (nur für Bayern) mit 0,90% Zusatzbeitrag

Hier wurde am stärksten erhöht

Die stärksten Beitragserhöhungen haben

  • Die betriebsbezogene BKK EVM von bisher 0% Zusatzbeitrag auf weiterhin stark unterdurchschnittliche 0,9% (+0,9 Prozentpunkte)
  • Die regional geöffnete BKK exklusiv von bisher knapp unterdurchschnittlichen 1,29% Zusatzbeitrag auf jetzt 1,99% (+0,7 Prozentpunkte).
  • Die regional geöffnete BKK Faber-Castell & Partner von bislang sehr günstigen 0,65% auf jetzt noch immer unterdurchschnittliche 1,35% Zusatzbeitrag (+0,7 Prozentpunkte)

Diese vier Kassen können ihren Beitrag sogar senken

Ganz gegen den Trend ist es vier Krankenkassen sogar möglich, ihre Beiträge ab Januar 2023 zu senken:

  • Die betriebsbezogene BKK Groz-Beckert von bisher 0,9% Zusatzbeitrag auf nur noch 0,4% (-0,5 Prozentpunkte)
  • Die regional geöffnete BKK Herkules von bisher überdurchschnittlichen 1,4% Zusatzbeitrag auf jetzt 1,09% (-0,31 Prozentpunkte).
  • Die betriebsbezogene BKK Rieker.RICOSTA.Weisser von hohen 2,2% auf jetzt noch immer überdurchschnittliche 2,0% Zusatzbeitrag (-0,2 Prozentpunkte)
  • Die regional geöffnete SKD BKK von knapp unterdurchschnittlichen 1,29% auf jetzt 1,15% Zusatzbeitrag (-0,14 Prozentpunkte)

Nur eine Fusion

Mit dem Ende des Jahres 2022 verschwindet nur eine einzige Krankenkasse durch Fusion: Die betriebsbezogene „BKK Stadt Augsburg“ geht in der bundesweit geöffneten „Audi BKK“ auf. Für die Mitglieder der bisherigen BKK Stadt Augsburg wird es damit deutlich billiger: Sie zahlen künftig einen Zusatzbeitrag von nur 1,25% statt wie bisher von 2,4%.

Praxistipp: Was man bei einer Beitragserhöhung tun kann

Wer sich über die Beitragserhöhung seiner Krankenkasse ärgert hat die Möglichkeit, die Kasse zu wechseln. Das ist mit einer Frist von zwei vollen Monaten möglich – übrigens gilt diese Kündigungsfrist auch dann, wenn man wegen der Erhöhung sein Sonderkündigungsrecht geltend macht!
Allerdings sollte man dann nicht nur einen reinen Preisvergleich vornehmen, sondern sich auch über die gar nicht so geringen Leistungsunterschiede informieren. Genau passende freiwillige Mehrleistungen einer Krankenkasse sind ja auch ihr Geld wert.
Eine komfortable und kostenfreie Suche nach der richtigen Gesetzlichen Krankenkasse mit vielen Leistungsdetails ist auf dem Onlineportal www.gesetzlichekrankenkassen.de möglich.

Zum Informationsdienst www.gesetzlichekrankenkassen.de:

Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin einer der führenden Online-Plattformen zu den Gesetzlichen Krankenkassen www.gesetzlichekrankenkassen.de. Mittels einer interaktiven Kassensuche unter https://www.kassensuche.de können Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, kassenindividuellen Zusatzleistungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind kostenfrei abrufbar.

Pressekontakt:
Kassensuche GmbH
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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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