
Gesetzlich Versicherte sollten im Januar kommenden Jahres genau auf ihre Gehaltsabrechnung schauen und prüfen, wieviel Krankenkassenbeitrag ihnen abgezogen wird. Denn obwohl mit branchenweiten Beitragserhöhungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen ist, kann dies an vielen unbemerkt vorbeigehen!
Eigentlich sind die Kassen gesetzlich dazu verpflichtet, im Fall einer Beitragserhöhung ihre Mitglieder in einem persönlichen Schreiben über Beitragserhöhungen zu informieren. Damit muss auf das dadurch entstehende Kündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und auch die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Beitragssätzen aller gesetzlichen Krankenkassen Deutschland hingewiesen werden. Liegt der neue Beitrag der Kasse über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, muss die Kasse sogar explizit die Möglichkeit benennen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.
Doch in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 hat der deutsche Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes diese Pflicht der Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt. Eine allgemeine Information der Krankenkassen, z.B. auf der Internetseite oder in der Mitgliederzeitschrift reicht demnach aus. 100 Millionen Euro an Kosten für Papier und Versandkosten sollen dadurch eingespart werden.
Doch zu einem Zeitpunkt, wo auf breiter Front mit Beitragserhöhungen zu rechnen ist, werden die gesetzlich Versicherten so einer wichtigen Informationsquelle beraubt. Umso wichtiger ist es, den Beitrag der eigenen Krankenkasse im Auge zu behalten. Auch das Vergleichsportal www.gesetzlicheKrankenkassen.de wird die Zusatzbeiträge der Krankenkassen schnellstmöglich nach ihrer Bekanntgabe übersichtlich darstellen und damit den Versicherten eine ganz wichtige Informationsquelle bieten.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird um 0,3 Prozentpunkte erhöht auf dann 1,6%. Dazu kommt der einheitliche Grundbeitrag von 14,6%, so dass im Schnitt 16,2% vom Bruttoeinkommen zu zahlen sind– im Maximum sind das dann in der Spitze fast 808 Euro Krankenkassenbeitrag pro Monat (ohne Pflegeversicherung). Auch ein geringer Beitragsunterschied von nur 0,2-Prozentpunkten zwischen zwei Krankenkassen spart dann bis zu 120 Euro jährlich.