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Beitragserhöhungen: Kassen müssen nicht individuell informieren

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Gesetzlich Versicherte sollten im Januar kommenden Jahres genau auf ihre Gehaltsabrechnung schauen und prüfen, wieviel Krankenkassenbeitrag ihnen abgezogen wird. Denn obwohl mit branchenweiten Beitragserhöhungen bei den Gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen ist, kann dies an vielen unbemerkt vorbeigehen!

Eigentlich sind die Kassen gesetzlich dazu verpflichtet, im Fall einer Beitragserhöhung ihre Mitglieder in einem persönlichen Schreiben über Beitragserhöhungen zu informieren. Damit muss auf das dadurch entstehende Kündigungsrecht, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und auch die Übersicht des GKV-Spitzenverbands zu den Beitragssätzen aller gesetzlichen Krankenkassen Deutschland hingewiesen werden. Liegt der neue Beitrag der Kasse über dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, muss die Kasse sogar explizit die Möglichkeit benennen, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.

Doch in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 hat der deutsche Bundestag im Rahmen der Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes diese Pflicht der Krankenkassen bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt. Eine allgemeine Information der Krankenkassen, z.B. auf der Internetseite oder in der Mitgliederzeitschrift reicht demnach aus. 100 Millionen Euro an Kosten für Papier und Versandkosten sollen dadurch eingespart werden.

Doch zu einem Zeitpunkt, wo auf breiter Front mit Beitragserhöhungen zu rechnen ist, werden die gesetzlich Versicherten so einer wichtigen Informationsquelle beraubt. Umso wichtiger ist es, den Beitrag der eigenen Krankenkasse im Auge zu behalten. Auch das Vergleichsportal www.gesetzlicheKrankenkassen.de wird die Zusatzbeiträge der Krankenkassen schnellstmöglich nach ihrer Bekanntgabe übersichtlich darstellen und damit den Versicherten eine ganz wichtige Informationsquelle bieten.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird um 0,3 Prozentpunkte erhöht auf dann 1,6%. Dazu kommt der einheitliche Grundbeitrag von 14,6%, so dass im Schnitt 16,2% vom Bruttoeinkommen zu zahlen sind– im Maximum sind das dann in der Spitze fast 808 Euro Krankenkassenbeitrag pro Monat (ohne Pflegeversicherung). Auch ein geringer Beitragsunterschied von nur 0,2-Prozentpunkten zwischen zwei Krankenkassen spart dann bis zu 120 Euro jährlich.

 

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Auf unseren Webseiten finden Sie unter anderem:

  • Ausführliche Leistungsinformationen zu den Gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands
  • Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen?
  • Übersichten von Zusatzbeiträgen und Bonuszahlungen
  • Spezielle Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen

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Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin eines der führenden Online-Portale zu den Gesetzlichen Krankenkassen www.gesetzlicheKrankenkassen.de und beschäftigt sich ausschließlich mit diesem Thema. Mittels einer interaktiven Kassensuche können Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier kostenfrei abrufbar. Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de.

Tel.: 06109-50560
Thomas Adolph
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Thomas Adolph,
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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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