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Gesetzliche Krankenkassen: Erweiterte Pflichtleistungen ab Oktober 2021

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Ab Oktober 2021 bieten alle 102 Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erweiterte Leistungen: Erweitertes Neugeborenenscreening, Tests auf Hepatitis B und C sowie ein neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie.

Der Gemeinsame Bundesausschuss als Selbstverwaltung im Gesundheitswesen hat erweiterte Vorsorgeleistungen für alle derzeit 102 Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland festgelegt. Diese gelten bereits ab dem 01.10.2021 und sie können von den Versicherten auf ihren Wunsch ohne eigene Kosten in Anspruch genommen werden. Konkret geht es um:

Erweitertes Neugeborenenscreening:

Mit Hilfe des Neugeborenen-Screenings, bei dem einige Tropfen Blut (meist aus der Ferse) untersucht werden, können seltene angeborene Erkrankungen bereits in den ersten Lebenstagen entdeckt werden. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst jetzt auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit.

Tests auf Hepatitis B und C:

Alle Versicherten haben ab dem Alter 35 Jahre einen Anspruch auf einen sogenannten „Check-Up“ alle drei Jahre. Dieser beinhaltet jetzt auch den Text auf Hepatitis B und C.

Neues Versorgungsangebot in der ambulanten Psychotherapie:

Es wird nunmehr auch das Angebot einer gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung von den Krankenkassen bezahlt. Dabei können betroffene Personen erste Erfahrungen eines Gruppenaustauschs sammeln und prüfen, ob eine solche Therapie für sie infrage kommen könnte. Gleichzeitig geht es auch um eine erste Symptomlinderung.

Detaillierte Informationen sind auf der Website des gemeinsamen Bundesausschusses finden. Auch informiert jede Gesetzliche Krankenkasse auf Wunsch über die neuen Angebote.

Umfangreiche Informationen über freiwillige Mehr- und Zusatzleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen über den Pflichtumfang hinaus zeigt das Portal https://www.gesetzlichekrankenkassen.de.

 

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