Versicherte, die an einem Bonusprogramm teilnehmen, können durch die Inanspruchnahme einer Kombination von gesundheitsfördernden Maßnahmen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Nachweis über die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Professionelle Zahnreinigung, etc. über einen von der Krankenkasse festgelegten Zeitraum Punkte sammeln. Diese werden dann mit einer Bonuszahlung, in Form einer Geldprämie, belohnt. Dazu gibt es gute Nachrichten:
Ab spätestens Januar 2020 müssen die Gesetzlichen Krankenkassen für die Wahrnehmung bestimmter Vorsorgemaßnahmen immer einen Bonus zahlen – und das sogar als Einzelbonus, wenn keine weiteren Maßnahmen durchgeführt werden. Das heißt, z.B. für die Durchführung von- Gesundheits-CheckUp
- Krebsvorsorge
- Schutzimpfungen
- Professionelle Zahnreinigung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
Und ebenfalls positiv: Waren die Auszahlungen aus Bonusprogrammen früher stets steuerpflichtig, so hat sich das seit diesem Frühjahr geändert! Der Bundesfinanzhof entschied am 6. Mai 2020 per Urteil X R 16/18, dass Boni den Sonderausgabenabzug nicht mindern, wenn damit finanzielle Aufwände der Versicherten ausgeglichen werden. D.h. hat der Versicherte die Kosten zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportstudio oder eine Professionelle Zahnreinigung selbst bezahlt, dann ist der finanzielle Bonus der Krankenkasse dafür steuerfrei!
Anders sieht es aber weiterhin bei bonifizierten Maßnahmen aus, die keinen finanziellen Aufwand für die Versicherten bedeuten. Bonuszahlungen für Maßnahmen, die im Basiskrankenschutz (gesetzliche Krankenkassenleistungen) verankert sind, wie z.B. die Zahnvorsorge, werden vom Finanzamt weiterhin als Beitragserstattung der Krankenkasse eingestuft und sind damit steuerpflichtig (konkret: mindern den Sonderausgabenabzug). Auch Bonuszahlungen für den Nachweis einer gesunden Lebensweise wie z.B. Einhaltung des Normalgewichts oder Nichtraucherstatus werden so behandelt. Die Krankenkassen müssen übrigens die steuerpflichtigen Teile der Bonuszahlungen direkt an die Finanzämter melden.