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Bonusprogramme noch attraktiver: Einfacher Geld und weniger Steuern

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Versicherte, die an einem Bonusprogramm teilnehmen, können durch die Inanspruchnahme einer Kombination von gesundheitsfördernden Maßnahmen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen, Nachweis über die Mitgliedschaft in Sportvereinen, Professionelle Zahnreinigung, etc. über einen von der Krankenkasse festgelegten Zeitraum Punkte sammeln. Diese werden dann mit einer Bonuszahlung, in Form einer Geldprämie, belohnt. Dazu gibt es gute Nachrichten:

Ab spätestens Januar 2020 müssen die Gesetzlichen Krankenkassen für die Wahrnehmung bestimmter Vorsorgemaßnahmen immer einen Bonus zahlen – und das sogar als Einzelbonus, wenn keine weiteren Maßnahmen durchgeführt werden. Das heißt, z.B. für die Durchführung von
  • Gesundheits-CheckUp
  • Krebsvorsorge
  • Schutzimpfungen
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Kinder-Vorsorgeuntersuchungen
gibt es künftig von der Krankenkasse direkt dafür einen Geldbonus! Die Höhe des Eurobetrags je Maßnahme legt jede Krankenkasse selbst fest und diese Werte werden auf dem Krankenkassenportal www.gesetzlichekrankenkassen.de dann auch transparent und vergleichbar dargestellt.

Und ebenfalls positiv: Waren die Auszahlungen aus Bonusprogrammen früher stets steuerpflichtig, so hat sich das seit diesem Frühjahr geändert! Der Bundesfinanzhof entschied am 6. Mai 2020 per Urteil X R 16/18, dass Boni den Sonderausgabenabzug nicht mindern, wenn damit finanzielle Aufwände der Versicherten ausgeglichen werden. D.h. hat der Versicherte die Kosten zum Beispiel für eine Mitgliedschaft im Sportstudio oder eine Professionelle Zahnreinigung selbst bezahlt, dann ist der finanzielle Bonus der Krankenkasse dafür steuerfrei!

Anders sieht es aber weiterhin bei bonifizierten Maßnahmen aus, die keinen finanziellen Aufwand für die Versicherten bedeuten. Bonuszahlungen für Maßnahmen, die im Basiskrankenschutz (gesetzliche Krankenkassenleistungen) verankert sind, wie z.B. die Zahnvorsorge, werden vom Finanzamt weiterhin als Beitragserstattung der Krankenkasse eingestuft und sind damit steuerpflichtig (konkret: mindern den Sonderausgabenabzug). Auch Bonuszahlungen für den Nachweis einer gesunden Lebensweise wie z.B. Einhaltung des Normalgewichts oder Nichtraucherstatus werden so behandelt. Die Krankenkassen müssen übrigens die steuerpflichtigen Teile der Bonuszahlungen direkt an die Finanzämter melden.

 

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Auf unseren Webseiten finden Sie unter anderem:

  • Ausführliche Leistungsinformationen zu den Gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands
  • Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen?
  • Übersichten von Zusatzbeiträgen und Bonuszahlungen
  • Spezielle Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen

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Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin eines der führenden Online-Portale zu den Gesetzlichen Krankenkassen www.gesetzlicheKrankenkassen.de und beschäftigt sich ausschließlich mit diesem Thema. Mittels einer interaktiven Kassensuche können Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier kostenfrei abrufbar. Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de.

Tel.: 06109-50560
Thomas Adolph
Ihr Ansprechpartner:
Thomas Adolph,
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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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