
Es gibt mehr Leistung für Zahnersatz ab Oktober 2020: Statt bisher 50-65% werden künftig 60-75% der Regelleistung von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet.
Den Bundesbürgern sind gepflegte Zähne wichtig. Dies zeigt sich besonders daran, dass die Professionelle Zahnreinigung stark genutzt wird, für die Krankenkassen auf freiwilliger Basis oft umfangreich Kosten übernehmen. Auch sehr bedeutsam – aber meist sehr teuer – ist der Zahnersatz. Und hier gibt es gute Nachrichten: Ab Oktober 2020 erhöhen sich die Regelleistungen, die für alle gesetzlich Krankenversicherten gelten.
Bislang gibt es von der Krankenkasse für Zahnersatz Zuschüsse in Höhe von 50 bis 65 Prozent der Kosten der Regelversorgung, also der einfachen, zweckmäßigen, ausreichenden und wirtschaftlichen Lösung. Dabei existieren über 40 Definitionen für zerstörte oder verlorene Zähne (Befunde). Für jeden Befund ist ein Betrag festgelegt, der regelmäßig aktualisiert wird. Von diesem Betrag übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse bislang mindestens 50%, also die Hälfte. Geht man regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung und lässt sich dies in seinem Bonusheft bestätigen, erhöht sich der Zuschuss schrittweise auf bis zu 65% von diesem festgelegten Betrag. Um den maximalen Zuschuss zu erhalten, muss man das Bonusheft über mindestens 10 Jahre lückenlos geführt haben.
Ab Oktober 2020 erhöht sich nun der Zuschuss durch die Gesetzlichen Krankenkassen auf 60-75%. Die 60% gibt es immer, die 75% erst nach mindestens 10 Jahre lückenlos geführtem Bonusheft durch regelmäßige Vorsorge. Aber Achtung: Es geht hierbei immer noch ausschließlich um die Regelversorgung, beispielsweise eine einfache Brücke – nicht jedoch ein Implantat oder ähnliches. Wünscht man eine bessere und damit auch teurere Versorgung gibt es dann keinen prozentualen Zuschuss mehr, sondern einen sogenannten „Festzuschuss“. Das bedeutet, man bekommt genau den gleichen Betrag als Zuschuss, den die Krankenkasse für die Regelversorgung gezahlt hätte. Wie hoch der Zuschuss im konkreten Fall ist, erfährt man aber rechtzeitig – denn es ist stets vor Beginn der Behandlung der Krankenkasse ein Heil- und Kostenplan vorzulegen und genehmigen zu lassen. Mit der Genehmigung wird auch die Höhe des Kassenzuschusses in Euro transparent ausgewiesen. So weiß man vorab, wieviel Eigenanteil die beabsichtigte Behandlung kostet.
Beispiel für Höhe von Festzuschüssen bei einem fehlenden Zahn
Ohne Bonus | Maximaler Bonus | im seltenen Härtefall | |
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Bis September 2020 | EUR 374,38 | EUR 486,69 | EUR 748, 76 |
Ab Oktober 2020 | EUR 449,26 | EUR 561,57 | EUR 973,38 |
Auf eine weitere Erleichterung weist Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH als Betreiber des Portals www.gesetzlichekrankenkassen.de hin: „Ab Oktober 2020 darf in begründeten Ausnahmefällen auch ein Stempel im Bonusheft fehlen. Aber Vorsicht: Alle anderen Zahnvorsorgeuntersuchungen in den letzten 10 Jahren müssen aber durchgeführt worden sein.“