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Überblick Gesetzliche Krankenkassen ab 01.01.2020 – Beitragserhöhungen und vier Fusionen

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Der deutsche Gesetzgeber hat umfangreiche Zusatzausgaben bei den Gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Gleichzeitig wurden sie aber verpflichtet, ihre Rücklagen noch weiter abzubauen. Damit konnten vorerst starke Beitragserhöhungen vermieden – oder besser gesagt: aufgeschoben werden.
Die Folge ist, dass zum Jahreswechsel 2019/2020 nur relativ wenige Krankenkassen ihre Beiträge erhöhen und vier Kassen fusionieren. Hier der Überblick:

Fusionen

Zum Jahreswechsel 2019/2020 gab es insgesamt vier Fusionen:

  • Die BKK Aescualp (nur für Beschäftige bestimmter Unternehmen geöffnet) ist in der ebenfalls betriebsbezogenen BKK B. Braun Melsungen AG aufgegangen. Für ihre Versicherten hat sich der Zusatzbeitrag von 1,0% auf 1,1% damit geringfügig erhöht.
  • Die Brandenburgische BKK (nur regional in Brandenburg geöffnet) ist in der bundesweit geöffneten BKK VBU aufgegangen. Für ihre Versicherten hat sich der Zusatzbeitrag von 2,5% auf 1,3% damit deutlich verringert.
  • Die BKK HENSCHEL Plus (nur regional in drei Bundesländern geöffnet) ist in der bundesweit geöffneten Continentale BKK aufgegangen. Für ihre Versicherten hat sich der Zusatzbeitrag von 1,6% auf 1,3% damit etwas verringert.
  • Die TBK – Thüringer BKK (nur regional in Thüringen geöffnet) ist in der bundesweit geöffneten BKK VBU aufgegangen. Für ihre Versicherten hat sich der Zusatzbeitrag von 0,9% auf 1,3% damit erhöht.

Beitragssatzänderungen

Von den 105 am 01.01.2020 existierenden Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland haben 3 Kassen ihren Zusatzbeitrag gesenkt (eine davon sogar auf Null), 76 Kassen ihren Zusatzbeitrag unverändert gelassen und 25 Kassen ihren Zusatzbeitrag erhöht.
Eine weitere Krankenkasse erhebt aufgrund der Besonderheit ihrer Versicherten die Beiträge auf anderer Basis und kennt keinen Zusatzbeitrag.

Die Senkungen liegen zwischen 0,1 und 0,3 Prozentpunkten: Die bundesweit geöffnete Debeka BKK senkt um 0,1%-Punkte, die betriebsbezogene BKK B. Braun Melsungen AG um 0,2%-Punkte und die nur in Sachsen-Anhalt regional geöffnete AOK Sachsen-Anhalt um 0,3%-Punkte. Damit hat die AOK Sachsen-Anhalt den Zusatzbeitrag auf Null gesenkt als einzige Krankenkasse Deutschlands.

Rund ein Viertel aller Krankenkassen hat ihren Beitragssatz zum Jahreswechsel erhöht. Die Erhöhungen liegen fast alle zwischen 0,1 und 0,5 Prozentpunkten, lediglich die Salus BKK mit 0,66%-Punkten und vor allem die BKK Stadt Augsburg mit satten 1,2%-Punkten Beitragssatzerhöhung gehen darüber hinaus.

Insgesamt am 01.01.2020:105 Gesetzlichen Krankenkassen
Kassen mit Beitragssenkung:3 Krankenkassen
Kassen mit unverändertem Beitrag:74 Krankenkassen
Kassen mit Beitragserhöhung:25 Krankenkassen

Davon waren die 3 Kassen mit den Senkungen:

Die 4 Kassen mit den stärksten Erhöhungen waren:

Die 5 günstigsten Krankenkassen Deutschlands (bundesweit und regional) sind nun:

  • 0,40% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 15,00%): BKK Pfaff in Rheinland-Pfalz
  • 0,39% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 14,99%): hkk Krankenkasse für alle Bundesländer
  • 0,35% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 14,95%): BKK Euregio in Hamburg und NRW
  • 0,20% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 14,80%): BKK Würth (nur betriebsbezogen wählbar)
  • 0,00% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 14,60%): AOK Sachsen-Anhalt in Sachsen-Anhalt

Die 5 teuersten Krankenkassen Deutschlands (bundesweit und regional) sind nun:

  • 1,60% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 16,20%): BKK MTU (nur betriebsbezogen)
  • 1,70% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 16,30%): atlas BKK Ahlmann (bundesweit)
  • 1,70% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 16,30%): SKD BKK (in 11 Bundesländern)
  • 2,20% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 16,80%): BKK Herkules (in 3 Bundesländern)
  • 2,70% Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 17,30%): BKK Stadt Augsburg (nur betriebsbezogen)

Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH als Betreiber des bekannten Online-Portals www.gesetzlichekrankenkassen.de sieht sich in seiner Einschätzung des Vorjahres bestätigt. Darin hat er vor einem „Beitragssatz-Jojo“ für die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen gewarnt. Nach eine Reihe von Beitragssenkungen im Vorjahr zeigen die nunmehr von fast einem Viertel des Marktes vorgenommenen Beitragserhöhungen genau diese Entwicklung. Der Krankenkassen-Experte erwartet sogar für das laufende Jahr weitere Erhöhungen – und ganz besonders für das Jahr 2021.

Gerade angesichts sehr volatiler Beiträge sollten alle Versicherten unbedingt prüfen, ob neben dem Beitrag auch das Leistungsspektrum ihrer Krankenkasse passend ist – denn umfassende freiwillige Mehrleistungen der Kasse sind oft deutlich mehr wert als kleine Differenzen beim Zusatzbeitrag.
Über die kostenfreie Interaktive Kassensuche www.kassensuche.de kann jeder hier ganz nach seinen individuellen Anforderungen die für sich richtige Krankenkasse finden und risikolos zu dieser wechseln. Wie das geht ist unter So wechseln Sie die Krankenkasse einfach erläutert.

Frankfurt, 02.01.2020

 

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Auf unseren Webseiten finden Sie unter anderem:

  • Ausführliche Leistungsinformationen zu den Gesetzlichen Krankenkassen Deutschlands
  • Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen?
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  • Spezielle Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen

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Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin eines der führenden Online-Portale zu den Gesetzlichen Krankenkassen www.gesetzlicheKrankenkassen.de und beschäftigt sich ausschließlich mit diesem Thema. Mittels einer interaktiven Kassensuche können Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier kostenfrei abrufbar. Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de.

Tel.: 06109-50560
Thomas Adolph
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Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

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