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Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auf Unterschiede bei Impfleistung und Auslandsnotfallservice achten!

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Ab in den Urlaub: Um auch 2022 sorgenfrei verreisen zu können, gilt es im Vorfeld, das passende Paket für den Auslandskrankenschutz zu schnüren. Ein genauer Vergleich lohnt, denn der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen unterscheidet sich in Sachen Auslandskrankenschutz beträchtlich. Je nachdem, ob das Urlaubsziel innerhalb der EU liegt oder eine Fernreise geplant ist, zahlen einige Kassen Zuschüsse zu Impfleistung oder den Auslandsnotfallservice, andere nicht. Sind Sie also persönlich gut abgesichert?

Das Ziel der eigenen Reise ist in puncto Auslandskrankenschutz entscheidend. Denn ist der private Urlaub in einem EU-Staat geplant, besteht unabhängig vom Anbieter ein grundsätzlicher Schutz für Versicherte. „Innerhalb der EU können Versicherte Leistungen mit Ausnahme von Krankenhausbehandlungen auch ohne vorherige Zustimmung der gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen“, weißThomas Adolph. Der Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals www.gesetzlichekrankenkassen.de weist dennoch darauf hin, dass sich der Leistungsumfang in der EU nach den jeweils landesüblichen Rechtsvorschriften richtet – und Kosten nur zu den Sätzen durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, die sie auch in Deutschland zahlen müssten. „Wer in Italien zum Arzt muss, darf beim Versicherungsschutz hinsichtlich Leistungen und Kostenerstattung nicht automatisch vom deutschen Standard ausgehen“, so Thomas Adolph. Auch ein Rücktransport aus dem Ausland gehöre nicht zum Basisangebot der bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen.

Auf Nummer sicher geht deshalb, wer zusätzlich zum gesetzlichen Schutz mit einer preisgünstigen Auslandsreise-Krankenversicherung gegen böse Überraschungen vorsorgt.

„Das Reiseziel ist in puncto Auslandskrankenschutz entscheidend – EU oder außerhalb der EU“

Liegt das Urlaubsziel im EU-Ausland, werden andere Themen wichtig. Für Fernreisen besonders relevant ist etwa die Frage, ob und in welchem Umfang Reiseschutzimpfungen bezahlt werden, zum Beispiel gegen Cholera, Gelbfieber, Hepatitis A und B oder Japanische Enzephalitis. Dabei gibt es große Unterschiede, wie ein Blick ins Vergleichsportal www.gesetzlichekrankenkassen.de zeigt. Von 97 gesetzlichen Krankenkassen gaben dort 37 an, die Kosten für den Impfstoff komplett zu übernehmen, abzüglich des gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteils. Die übrigen 32 Kassen, die Auskunft dazu gaben, zahlen entweder einen Kostenanteil von meist 80 Prozent oder legen einen maximalen Betrag der Kostenübernahme fest.

Bei den Kosten für die ärztliche Impfung verhält es sich ähnlich: 24 Kassen übernehmen vollständig, andere zahlen einen bestimmten Prozentsatz oder Festbetrag. 14 Krankenkassen bieten zudem ein sogenanntes Gesundheitskonto an – ein Budget, das für mehrere Leistungen von den Versicherten genutzt werden kann

Auch beim Auslandsnotfallservice lohnt sich ein genauer Check: „Wer im Thailandurlaub nach dem Rollercrash eine 24/7 erreichbare Hilfehotline der Krankenversicherung in der Hinterhand haben möchte, sollte vor Reiseantritt genau prüfen, ob diese Leistung auch durch die eigene Krankenkasse angeboten wird“, rät Thomas Adolph. 45 Krankenkassen gaben in seinem Vergleichsportal an, einen Auslandsnotfall-Service anzubieten – die Mehrzahl der rund 100 Gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bietet eine solche Leistung also nicht an. Wer sich vorab informiert, ist nicht nur in einer Notfallsituation deutlich besser dran!

 

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