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Der schnelle Weg zur richtigen Kasse

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Stellen Sie sich aus mehr als 70 Leistungspunkten selbst zusammen, was Ihnen ganz persönlich wichtig ist. Wir zeigen Ihnen dann, welche Kasse genau für Sie passt:

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Altersvorsorge

 

Wechsel?

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Und so geht es:

Sie finden bei uns in der Rubrik Preisvergleich die günstigsten Krankenkassen nach Bundesländern sortiert und im Bereich Leistungsvergleich eine ausführliche Leistungsübersicht.

Dort suchen Sie sich die interessanteste Krankenkasse heraus. Eine Kontakt-Telefonnummer haben wir überall angegeben und zu den meisten Kassen stellen wir ein Formular für eine eMail-Anfrage bereit.

Sie erhalten dann direkt von der entsprechenden Krankenkasse Informationsmaterial und können sich anschließend auf Wunsch dort versichern.

 Pflichtmitglied oder
  freiwillig versichert?

Pflichtmitglieder der
Gesetzlichen Kranken
kassen sind alle Arbeit-
nehmer, deren Einkommen
in den Jahren
2007 unter EUR 47.700,-
2008 unter EUR 48.600,-
2009 unter EUR 49.950,-
liegt.
Wer mehr verdient ist
sogenanntes “freiwilliges
Mitglied” der gesetzlichen
Krankenkasse, da er/sie sich
alternativ auch bei einer
Privaten Krankenver-
sicherung absichern kann
.

 

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Was bei einem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu beachten ist

Sie können seit dem 01.01.1996 Ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei sind aber folgende Bedingungen zu beachten:

  • Sie können grundsätzlich die Kasse jederzeit wechseln. Dazu müssen Sie bei Ihrer alten Kasse mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt haben (Musterschreiben). An diese Wahl sind Sie dann mindestens 18 Monate gebunden.
    Sollten Sie keine neue Kasse gefunden haben, sind Sie automatisch in Ihrer bisherigen Krankenkasse weiter versichert.
     
  • Sollte Ihre derzeitige Krankenkasse jedoch einen Zusatzbeitrag einfordern, so besteht für Sie innerhalb von 2 Monaten ab Inkrafttreten der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Sie können die Kasse dann mit einer Frist von 2 Monaten wechseln - auch wenn Sie noch keine 18 Monate Mitglied sind.
    Kein Kündigungsrecht dagegen haben Sie oft, wenn Sie sich freiwillig in einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse eingeschrieben haben. An diesen Tarif und diese Krankenkasse sind Sie von Eintritt in den Wahltarif an drei Jahre fest gebunden.
     
  • Sie können bei einem Wechsel alle Gesetzlichen Krankenkassen wählen, die sich der Allgemeinheit in Ihrem Wohnortbundesland oder im Bundesland Ihres Arbeitsplatzes geöffnet haben. Das sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKn), die Ersatzkassen wie z.B. DAK oder TECHNIKER, die geöffneten Betriebskrankenkassen (BKKn) sowie die Innungskrankenkassen (IKKn).

Für einen Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenkassen reicht es, bei der neuen Kasse die Mitgliedschaft zu beantragen und der alten Kasse formlos zu kündigen. Sie müssen lediglich die oben genannten Kündigungsfristen beachten.

Wollen Sie dagegen in eine Private Krankenversicherung wechseln, müssen Sie erst Ihre Aufnahme nach Prüfung der Gesundheitsfragen abwarten.
 

 Geöffnete
 Krankenkassen

Nicht jede Krankenkasse
muß Jeden als Mitglied
aufnehmen. Früher haben
viele Firmen für ihre Beleg-
schaft eigene Kranken-
kassen gegründet, die
sogenannten Betriebskran-
kenkassen. Diese waren
ursprünglich nur für die
eigenen Mitarbeiter
zugänglich.
Seit der Einführung der
freien Kassenwahl haben
sich aber viele BKKn der
Allgemeinheit geöffnet.

 

  Beitragssätze

Seit Januar 2009 gilt ein Einheitsbeitrag für alle Gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings haben Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Mitgliedern einen Teil des Beitrags als BONUS zurückzuzahlen. Sofern die Kassen mit dem Geld aber nicht hinkommen, dürfen sie von ihren Mitgliedern auch einen Zusatzbeitrag einfordern.

 

 

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