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|  | | | Die günstigsten Krankenkassen in der Übersicht
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 | | | Auch wenn es einen Einheitsbeitrag von 14,9% gibt, können Krankenkassen ihren Versicherten einen Bonus auszahlen oder von diesen einen Zusatzbeitrag einfordern. Für eine entsprechende Übersicht wählen Sie bitte im Menü oder auf der Karte das Land aus, in dem Sie mit Ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind oder in dem Sie arbeiten: | bundesweit
| Baden-Württemberg
| Bayern
| Berlin
| Brandenburg
| Bremen
| Hamburg
| Hessen
| Mecklenburg-Vorpommern
| Niedersachsen
| Nordrhein-Westfalen
| Rheinland-Pfalz
| Saarland
| Sachsen
| Sachsen-Anhalt
| Schleswig-Holstein
| Thüringen
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Beitrag für Studenten: | Für Studenten
bis zum Abschluß des 14. Fach- semesters bzw. spätestens Alter 30 Jahre gilt bei allen Gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrag von 53,40 EURO pro Monat. Für die Pflegeversicherung kommen noch 11,26 EUR bzw. 9,98 EUR (Studenten mit Kindern) hinzu. | |
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 | | | So berechnet sich Ihr Beitrag: | Ihr persönlicher Beitrag für die gesetzliche Krankenver- sicherung ist abhängig von Ihrem Bruttoeinkommen. Er berechnet sich aus Ihrem Monatsbrutto mal dem vom Gesetzgeber festgelegten Einheits-Pflichtbeitrag. Sind Sie Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) zahlt Ihr Arbeitgeber davon die Hälfte, allerdings sind 0,9%-Punkte von Ihnen immer selbst zu tragen.. Beispiel: Sie verdienen monatlich EURO 3.000,- brutto. Bei einem Beitragssatz von 14,9% zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber folgende Beiträge: Sie: EURO 237,- pro Monat (3000 * 14% : 2 + 3000 * 0,9% ). Ihr Arbeitgeber: EUR 210,- (3000 * 14% : 2) Die Differenz resultiert aus dem von Ihnen selbst für
Zahnersatz und Kranken- geld zu tragenden Zusatz-Pflichtbeitrag. | |
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