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Aktuelle Werte und Grenzen in der Sozialversicherung

Bis zu diesem durchschnittlich monatlichen Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden (Beitrags­bemessungsgrenzen):

Hinweis: Eine Trennung zwischen alten und neuen Bundesländern gibt es bei den hier aufgeführten Werten nur im Bereich der Renten- und Arbeitslosen­versicherung!

 
Beitrags­bemessungs­grenzen: 2023 2024
  • Gesetzliche Renten­versicherung (WEST)
  • Gesetzliche Arbeitslosen­versicherung (WEST)
7.300,00€ 7.550,00€
  • Gesetzliche Renten­versicherung (OST)
  • Gesetzliche Arbeitslosen­versicherung (OST)
7.100,00€ 7.450,00€
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
4.987,50€ 5.175,00€
Verdienstgrenze in der Krankenversicherung
(„Versicherungspflichtgrenze“, ab diesem Einkommen ist für Arbeitnehmer ein Wechsel in die
Private Krankenversicherung möglich)
5.550,50€ 5.775,00€
 
Einkommensgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung zur Berechnung des Mindestbeitrags: 2023 2024
  • für freiwillig Versicherte wie z.B. Studenten ab Alter 30 Jahre
1.131,67€ 1.178,33€
  • Geringfügig­keits­grenze monatlich
520,00€ 538,00€
  • Obergrenze Midijobs („Übergangsbereich“)
2.000,00€ 2.000,00€
 
Beitragssätze: 2023 2024
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen
1,60% 1,70%
  • Gesetzliche Krankenversicherung für Versicherte...
  • mit Krankengeldanspruch
14,60% 14,60%
  • ohne Krankengeldanspruch
14,00% 14,00%
  • Gesetzliche Renten­versicherung
18,60% 18,60%
  • Gesetzliche Arbeitslosen­versicherung
2,60% 2,60%
  • Gesetzliche Pflegeversicherung für Personen...
  • ohne Kind
4,00% 4,00%
  • mit einem Kind oder deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind
3,40% 3,40%
  • mit zwei Kindern unter 25 Jahren
3,15% 3,15%
  • mit drei Kindern unter 25 Jahren
2,90% 2,90%
  • mit vier Kindern unter 25 Jahren
2,65% 2,65%
  • mit fünf und mehr Kindern unter 25 Jahren
2,40% 2,40%
  • Maximaler Zuschuss des Arbeitgebers für Privat Krankenversicherte
    (7,3% der Beitrags­bemessungs­grenze, jedoch nicht mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrages)
403,99€ 421,76€
  • Maximaler Zuschuss des Arbeitgebers für Privat Pflegeversicherte
    (jedoch nicht mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrages; Ausnahme ist das Bundesland Sachsen)
84,79€ 87,98€
  • Zuschuss der Gesetzlichen Renten­versicherung für privat versicherte Rentner
    (basierend auf der monatlichen Gesetzlichen Rente)
8,10% 8,15%
 
Studentenbeiträge:
Siehe Krankenkassenbeitrag für Studenten im Vergleich
 
Allgemeine Grundlage: 2023 2024
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung (WEST):
3.395,00€ 3.535,00€
  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung (OST):
3.290,00€ 3.465,00€
 

Bitte beachten Sie auch unsere Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen.

Alle Angaben sind ohne Gewähr!

Wichtiger Hinweis: Alle Berechnungen, Übersichten und Informationen erfolgen sorgfältig und objektiv. Trotz aller Sorgfalt sind einzelne Fehler oder Ungenauigkeiten aber nie auszuschließen. Wir können daher keine Gewähr übernehmen. Im Zweifelsfalle wenden Sie sich bitte vor einer Entscheidung direkt an die jeweilige Krankenkasse.

Beitragsfreiheit in Kürze

  • nicht versicherungspflichtige Familienmitglieder, die weniger als 505 bzw. 538 Euro im Monat verdienen
  • Leibliche und betreute Kinder je nach Ausbildungsstand bis zum 18./23. oder 25. Lebensjahr
  • Pflicht- und Familien-Versicherte während der Elternzeit

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